Unterweisungen

Weil Sie Verantwortung tragen

Das können Sie für das Wohlergehen Ihrer Belegschaft tun

Wir informieren Ihre Mitarbeitende über mögliche Gefährdungen an ihrem Arbeitsplatz und die daraus resultierenden Arbeitsschutzmaßnahmen. So wird das Verständnis und die Eigenverantwortung gefördert, sich gesundheits- und sicherheitsgerecht zu verhalten.

Als Arbeitgeber sind Sie verpflichtet auf Grundlage der Gefährdungsbeurteilung eine angemessene arbeitsmedizinische Vorsorge sicherzustellen. Nach ArbMedVV unterscheidet man zwischen drei Arten von Vorsorgeuntersuchungen – der Pflichtvorsorge, Angebotsvorsorge und der Wunschvorsorge.

Ihre Vorteile auf einen Blick:

  • Check iconPositionierung als attraktiver Arbeitgeber
  • Check iconKostensenkung durch Ausfallvermeidung von Beschäftigten und Reduktion von Fehlzeiten und Fluktuation
  • Check iconFörderung der Arbeits- und Leistungsfähigkeit
  • Check iconStabilität der Gesundheit
  • Check iconFörderung einer gesunden Work-Life-Balance
  • Check iconSteigerung der Motivation und Zufriedenheit
Das fordert der Gesetzgeber:

Pflichtvorsorge – ein Muss, wenn Sie Mitarbeitende mit besonders gefährdenden Tätigkeiten beauftragen. Die Pflichtvorsorge muss vor Aufnahme der Tätigkeit und anschließend in regelmäßigen Abständen veranlasst werden.

Angebotsvorsorge – Sie sind als Arbeitgeber verpflichtet, Ihren Beschäftigten mit gefährdenden Tätigkeiten eine Angebotsvorsorge anzubieten, die Ihre Mitarbeitenden aber nicht annehmen müssen. Das Ausschlagen dieses Angebots entbindet Sie aber nicht von der Verpflichtung, regelmäßig Angebotsvorsorge anzubieten.

Wunschvorsorge – müssen Sie auf Wunsch Ihrer Beschäftigen anbieten, wenn bei deren Tätigkeit ein Gesundheitsschaden nicht auszuschließen ist.

Unsere Leistungen im Bereich Unterweisungen

Grundsätzlich sollten Mitarbeitende zu Beginn der Aufnahme einer Tätigkeit (Erstunterweisung) und nachfolgend in regelmäßigen Abständen unterwiesen werden (Wiederholungsunterweisungen). Erstunterweisungen sind immer dann erforderlich, wenn eine Neueinstellung, ein Arbeitsplatzwechsel oder die Einführung neuer Verfahren, Technik bzw. Gefahrstoffe ansteht.

Die Wiederholungsunterweisungen sollten mindestens einmal im Jahr stattfinden. Wenn sich unter den Mitarbeitenden mangelnde Wirkung zeigt, Unfälle oder Berufskrankheiten auftreten oder Arbeitsverfahren nicht gewissenhaft ausgeführt werden, sollte die Unterweisung wiederholt werden.

Wir stellen die Prävention von Hauterkrankungen am Arbeitsplatz sicher und bieten Schulungen zum Thema Hautschutz.

Wir beraten zur Förderung von Führung und Verantwortung im Betrieblichen Gesundheitsmanagement (BGM).

Wir bieten ebenfalls Erst- und Nachbelehrungen nach Infektionsschutzgesetz §43 Abs. 1, Nr. 1 an sowie Schulungen für effektiven Infektionsschutz am Arbeitsplatz.

Wir beraten zu Maßnahmen zur Unfallprävention und offerieren Schulungen zum Thema Arbeitsmedizin und Arbeitssicherheit.

Weil gesunder Schlaf die Voraussetzung guter Arbeit ist: Wir beraten Sie und Ihr Team bzgl. gesunden Schlafs und seine Auswirkungen auf die Arbeitsleistung.

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Zögern Sie nicht, uns zu kontaktieren. Wir sind hier, um Ihre Fragen rund um unsere Leistungen zu beantworten. Mit maßgeschneiderten Lösungen machen wir den Unterschied.