Teleskopstapler sind geländegängige Stapler mit veränderlicher Reichweite und somit sehr vielseitige Arbeitsgeräte, die vor allem auf Baustellen und in der Landwirtschaft häufig eingesetzt werden.
Teleskopstapler werden in Verbindung mit verschiedenen Anbaugeräten sehr vielfältig eingesetzt. Beispielsweise werden Teleskopstapler außer mit Gabelzinken häufig mit Ladeschaufeln oder Lasthaken ausgerüstet. Wird an Stelle der Gabelzinken eine Arbeitsbühne angebracht, wird das Gerät zur Hubarbeitsbühne
Der Umgang mit einem Teleskopstapler – egal, ob mit starrem oder beweglichem Oberwagen – birgt somit verschiedene, zum Teil erhebliche Gefahren, denen sich die Bedienerinnen und Bediener bewusst sein müssen. Daher ist für alle Personen, die mit dem gewerblichen Bedienen von Teleskopstaplern beauftragt werden, eine Ausbildung in Theorie und Praxis gemäß des hierfür erlassenen DGUV Grundsatzes 308-009 „Qualifizierung und Beauftragung der Fahrerinnen und Fahrer von geländegängigen Teleskopstaplern“ erforderlich.
Mitarbeitende, die mit dem gewerblichen Bedienen von Teleskopstaplern beauftragt werden.
1 oder 2 Tage
Mind. 8 Teilnehmer
195 € p. P. und Tag*
*165 € für unsere Kunden, die bei uns in der Regelbetreuung sind. Preise zzgl. MwSt.
Aktuell keine Termine verfügbar, Inhouse-Schulungen nach Absprache möglich.
Stufe 1: Grundausbildung zum Führen von Teleskopladern
Diese bildet die allgemeine Qualifizierung für Teleskopstapler im Anwendungsbereich der DIN EN 1459-1 mit starrem Aufbau, Gabelzinken, Ladeschaufel oder Lasthaken.
Stufe 1a: Grundausbildung zum Führen von Teleskopladern mit mindestens 1-jähriger Praxiserfahrung
Für Bediener, welche bereits ausreichender Erfahrung im Umgang mit Teleskopstaplern gesammelt haben, wird eine verkürzte Grundausbildung angeboten.
Stufe 2a: Zusatzqualifizierung drehbarer Oberwagen
Gerade beim Einsatz von Teleskopstaplern mit drehbarem Oberwagen treten diverse, zusätzliche Gefahren auf. Um diese zu kennen und im Arbeitsalltag möglichst zu vermeiden, ist hierfür die Zusatzqualifikation 2a erforderlich.
Voraussetzung: erfolgreiches Absolvierte der Grundausbildung (Stufe 1 bzw. 1a)
Stufe 2b: Einsatz als Hubarbeitsbühne
Je nach Einsatzort kann der Teleskopstapler auch im Hubarbeitsbühnenbetrieb gefragt sein. Für diesen Anwendungsfall ist die Zusatzqualifikation 2b erforderlich.
Voraussetzung: erfolgreiches Absolvierte der Grundausbildung (Stufe 1 bzw. 1a)
Hinweis:
Bei Vorliegen eines Qualifizierungsnachweises einer Hubarbeitsbühne der Gruppe 1 b / 3 b (selbstfahrend mit Teleskoparm) nach DGUV Grundsatz 308-008 kann die Stufe 2b bescheinigt werden.
Die Bescheinigungsgebühr beträgt hier 30,00 € zzgl. MwSt.
Die Anmeldung für interne Seminare erfolgt ausschließlich über das Anmeldeformular. Bei Fragen, können Sie uns gerne telefonisch unter der Nummer 0521/93845080 erreichen.
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