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Regalanlagen

Regalanlagen sowie deren Einrichtungen gelten als Arbeitsmittel im Sinne der Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV). Arbeitsmittel, die Schäden verursachenden Einflüssen ausgesetzt sind, die zu Gefährdungen der Beschäftigten führen können, hat der Arbeitgeber wiederkehrend von einer zur Prüfung befähigten Person prüfen zu lassen (vgl. § 14 BetrSichV). Bei Regalanlagen zählen zu diesen Einflüssen z.B. die Beschickung von Regalen mit Flurförderzeugen oder Kranen. Diese Prüfung muss wiederkehrend mind. im 12-Monats-Intervall oder entsprechend der in der Gefährdungsbeurteilung ermittelten Prüffristen erfolgen und ist zu dokumentieren. In kürzeren Abständen, in der Regel monatlich, sind Inspektionen und Sichtkontrollen im deutlich geringeren Umfang, z.B. durch den Lagerverantwortlichen, durchzuführen. Diese Sichtprüfung kann auf Teile beschränkt werden, bei denen Beschädigungen zu erwarten sind. Auch die Durchführung dieser Prüfung ist zu dokumentieren.

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Regalanlagen

Regalanlagen sowie deren Einrichtungen gelten als Arbeitsmittel im Sinne der Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV). Arbeitsmittel, die Schäden verursachenden Einflüssen ausgesetzt sind, die zu Gefährdungen der Beschäftigten führen können, hat der Arbeitgeber wiederkehrend von einer zur Prüfung befähigten Person prüfen zu lassen (vgl. § 14 BetrSichV). Bei Regalanlagen zählen zu diesen Einflüssen z.B. die Beschickung von Regalen mit Flurförderzeugen oder Kranen. Diese Prüfung muss wiederkehrend mind. im 12-Monats-Intervall oder entsprechend der in der Gefährdungsbeurteilung ermittelten Prüffristen erfolgen und ist zu dokumentieren. In kürzeren Abständen, in der Regel monatlich, sind Inspektionen und Sichtkontrollen im deutlich geringeren Umfang, z.B. durch den Lagerverantwortlichen, durchzuführen. Diese Sichtprüfung kann auf Teile beschränkt werden, bei denen Beschädigungen zu erwarten sind. Auch die Durchführung dieser Prüfung ist zu dokumentieren.

Inhalt

Die Seminarinhalte orientieren sich an den Forderungen der DIN EN 15635, der BetrSichV und der DGUV Regel 108-007.

  • Einführung
  • Rechtliche Grundlagen
  • Begriffsbestimmungen
  • Bau und Ausrüstung von Regalanlagen
  • Anforderungen an den Betrieb
  • Nutzungssicherheit
  • Schäden und Unfallgefahren
  • Regeln zur Bewertung von Schäden
  • Prüfungsablauf
  • Hinweise zum optimalen Vollzug im Unternehmen
  • Befähigte Person – Aufgaben, Rechte, Pflichten
  • Dokumentation
  • Verantwortlichkeiten
  • Diskussion und Erfahrungsaustausch
  • Schriftliche Abschlussprüfung

Zielgruppe

Mitarbeiter aus den Bereichen Logistik, Lagerverwaltung, Wartung, Instandhaltung, Konstruktion und Montage.
Fachkräfte für Arbeitssicherheit und Sicherheitsbeauftragte.
Personen, die Umgang mit Regalen haben oder für deren Sicherheit verantwortlich sind

Voraussetzung

Erfahrung im Umgang mit Lager- und Regalanlagen und eine handwerkliche Vorbildung sind erforderlich. Gute Kenntnisse der deutschen Sprache in Wort und Schrift.

Teilnehmeranzahl

Mind. 5 Personen

Dauer

1 Tag

Ort / Termine

Beckum
18.04.2024

Münster
14.11.2024

Kosten

405 € p. P.*
385 € für unsere Kunden. Preise zzgl. MwSt.

Anmeldung 

Die Anmeldung erfolgt ausschließlich über das Anmeldeformular.
Bei Fragen, können Sie uns gerne telefonisch unter der Nummer 0521/938 450 80 erreichen.

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