Sicherheitsbeauftragte treten gegenüber den Beschäftigten als Multiplikator und erster Ansprechpartner bei sicherheitstechnischen Fragestellungen auf und bewirken durch Ihre Präsenz und ihre Vorbildfunktion sowie durch ihr kollegiales Einwirken ein sicherheitsgerechtes Verhalten bei Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern.
In Unternehmen mit regelmäßig mehr als 20 Beschäftigten hat der Unternehmer, unter Beteiligung des Betriebsrates, Sicherheitsbeauftragte schriftlich zu bestellen. Die Zahl der nach § 22 Abs. 1 SGB VII zu bestellenden Sicherheitsbeauftragten ist anhand der Kriterien in §20 (1) der DGUV Vorschrift 1 festzulegen: Im Unternehmen bestehende Unfall- und Gesundheitsgefahren; Räumliche, zeitliche und fachliche Nähe der zuständigen Sicherheitsbeauftragten zu den Beschäftigten; Anzahl der Beschäftigten.
Mitarbeiter aus jeglichen Bereichen des Betriebes, die die Aufgabe des Sicherheitsbeauftragten übernehmen sollen
1 Tag (8:00 bis 16:00 Uhr)
Mind. 8 Teilnehmer
185 € p. P.*
*Kostenneutral über die Einsatzzeiten für unsere Kunden in der Regelbetreuung
Beckum, Münster
Die Anmeldung für interne Seminare erfolgt ausschließlich über das Anmeldeformular. Bei Fragen, können Sie uns gerne telefonisch unter der Nummer 0521/93845080 erreichen.
Geschäftsführerin