Arbeitsmedizin

Weil Sie Verantwortung tragen

Für eine starke Leistung: Gesundheitsförderung am Arbeitsplatz durch unser Team in der Arbeitsmedizin

Leistungsstärke und Motivation resultieren aus einem gesunden Arbeitsumfeld. Die arbeitsmedizinischen Vorsorge- und medizinische Sicherheitsmaßnahmen unseres Teams helfen Ihnen dabei, die Gesundheit Ihrer Mitarbeitenden zu erhalten und zu fördern.

Als Arbeitgeber sind Sie verpflichtet auf Grundlage der Gefährdungsbeurteilung eine angemessene arbeitsmedizinische Vorsorge sicherzustellen. Nach ArbMedVV unterscheidet man zwischen drei Arten von Vorsorgeuntersuchungen – der Pflichtvorsorge, Angebotsvorsorge und der Wunschvorsorge.

Ihre Vorteile auf einen Blick:

  • Check iconRechtssicherheit
  • Check iconPositionierung als attraktiver Arbeitgeber
  • Check iconKostensenkung durch Ausfallvermeidung von Beschäftigten und Reduktion von Fehlzeiten und Fluktuation
  • Check iconFörderung der Arbeits- und Leistungsfähigkeit
  • Check iconFörderung einer gesunden Work-Life-Balance
  • Check iconSteigerung der Motivation und Zufriedenheit
Das fordert der Gesetzgeber:

Pflichtvorsorge – ein Muss, wenn Sie Mitarbeitende mit besonders gefährdenden Tätigkeiten beauftragen. Die Pflichtvorsorge muss vor Aufnahme der Tätigkeit und anschließend in regelmäßigen Abständen veranlasst werden.

Angebotsvorsorge – Sie sind als Arbeitgeber verpflichtet, Ihren Beschäftigten mit gefährdenden Tätigkeiten eine Angebotsvorsorge anzubieten, die Ihre Mitarbeitenden aber nicht annehmen müssen. Das Ausschlagen dieses Angebots entbindet Sie aber nicht von der Verpflichtung, regelmäßig Angebotsvorsorge anzubieten.

Wunschvorsorge – müssen Sie auf Wunsch Ihrer Beschäftigen gewähren, wenn bei deren Tätigkeit ein Gesundheitsschaden nicht auszuschließen ist.

Unsere Leistungen im Bereich Arbeitsmedizin

Nach der Beurteilung gesundheitlicher Belastungen und Gefährdungen am Arbeitsplatz, erstellen unsere Arbeitsmediziner gemeinsam mit Ihnen ein Vorsorgekonzept für Ihre Mitarbeiter. Dabei wird festgehalten welche Untersuchungen notwendig sind und in welchem Zeitrahmen diese stattfinden sollten. Die Vorsorgemaßnahmen erfordern ggf. körperliche und / oder klinische Untersuchungen.

Die gesetzliche Grundlage für das betriebliche Eingliederungsmanagement (BEM) in Deutschland findet sich im Sozialgesetzbuch (SGB) IX, in § 167 Absatz 2. Dort ist festgelegt, dass Arbeitgeber verpflichtet sind, bei längerer Krankheit eines Mitarbeitenden ein BEM durchzuführen. Ziel ist die Arbeitsunfähigkeit zu überwinden und den Arbeitsplatz zu erhalten oder eine alternative Beschäftigungsmöglichkeit zu finden. Angeboten werden muss das BEM, sobald Mitarbeitende mehr als 42 Tage innerhalb von 12 Monaten arbeitsunfähig sind. Die Teilnahme an dem BEM-Verfahren ist für die Mitarbeitenden freiwillig.

Jeder Arbeitgeber und auch Arzt ist verpflichtet, bei begründetem Verdacht einer berufsbedingten Krankheit diese der zuständigen Berufsgenossenschaft zu melden. Sofern sich der Verdacht bei einer Vorsorge oder bei einer Eignungsuntersuchung ergibt, wird unsererseits eine BK-Anzeige bei der zuständigen Berufsgenossenschaft gestellt.

Um bestmögliche Leistungsfähigkeit zu gewährleisten, führen wir regelmäßige Begutachtungen zur Einsatzfähigkeit durch. Dabei berücksichtigen wir sowohl die individuellen Fähigkeiten als auch eventuelle gesundheitliche Einschränkungen. Diese Bewertungen ermöglichen eine gezielte Planung von Anpassungsmaßnahmen und bieten die Grundlage für eine optimale Arbeitsplatzgestaltung.

Zu unserem Leistungsportfolio zählen auch Einstellungsuntersuchungen oder sämtliche Impfungen (z. B. Influenza (Grippe)), die wir nach Absprache mit Ihnen durchführen können. Sprechen Sie uns oder Ihren betreuenden Betriebsarzt gerne an, damit wir entsprechende Maßnahmen zur Durchführung planen können. Die Durchführung ist dabei sowohl in Ihrem Betrieb als auch in einer unserer Praxen möglich.

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Miriam Sivamoorthy

Geschäftsführerin