Arbeitsmedizin trägt dazu bei, dass Arbeit Menschen nicht krank macht. Sie verbindet medizinisches Fachwissen mit den realen Anforderungen am Arbeitsplatz und unterstützt Unternehmen dabei, Gesundheitsschutz, Sicherheit und gesetzliche Vorgaben systematisch umzusetzen.
Für Arbeitgeberinnen und Arbeitgeber ist Arbeitsmedizin kein optionales Zusatzthema, sondern ein fester Bestandteil des Arbeitsschutzes. asz begleitet Unternehmen dabei strukturiert, praxisnah und skalierbar – unabhängig von Branche oder Unternehmensgröße.
Das Leistungsspektrum in der Arbeitsmedizin umfasst arbeitsmedizinische Vorsorgen, Eignungs- und Einstellungsuntersuchungen, Beratungen zu Arbeitsschutz und Gesundheit, die Begleitung bei Gefährdungsbeurteilungen sowie die betriebsärztliche Betreuung nach DGUV Vorschrift 2.
Alle Leistungen sind medizinisch fundiert, rechtssicher und praxisnah.
Arbeitgeberinnen und Arbeitgeber sind gesetzlich verpflichtet, für Sicherheit und Gesundheit bei der Arbeit zu sorgen. Dazu gehört auch die Organisation der arbeitsmedizinischen Vorsorge sowie der betriebsärztlichen Betreuung. Relevante Rechtsgrundlagen sind unter anderem das Arbeitsschutzgesetz, die Arbeitsmedizinische Vorsorgeverordnung und die DGUV Vorschrift 2.
Unabhängig davon, ob ein Unternehmen zehn oder tausende Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter beschäftigt, gilt folgender Grundsatz in der Arbeitsmedizin: Jedes Unternehmen mit Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern muss arbeitsmedizinisch betreut werden. Der Umfang richtet sich nach der Anzahl der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter, der Art der Tätigkeiten und den bestehenden Gefährdungen.
Die DGUV Vorschrift 2 regelt Mindestzeiten und Betreuungsmodelle. asz hilft Unternehmen, die passende Einstufung vorzunehmen und Über- oder Unterbetreuung zu vermeiden.
Nach der Beurteilung gesundheitlicher Belastungen und Gefährdungen am Arbeitsplatz, erstellen unsere Arbeitsmediziner gemeinsam mit Ihnen ein Vorsorgekonzept für Ihre Mitarbeiter. Dabei wird festgehalten welche Untersuchungen notwendig sind und in welchem Zeitrahmen diese stattfinden sollten. Die Vorsorgemaßnahmen erfordern ggf. körperliche und / oder klinische Untersuchungen.
Die gesetzliche Grundlage für das betriebliche Eingliederungsmanagement (BEM) in Deutschland findet sich im Sozialgesetzbuch (SGB) IX, in § 167 Absatz 2. Dort ist festgelegt, dass Arbeitgeber verpflichtet sind, bei längerer Krankheit eines Mitarbeitenden ein BEM durchzuführen. Ziel ist die Arbeitsunfähigkeit zu überwinden und den Arbeitsplatz zu erhalten oder eine alternative Beschäftigungsmöglichkeit zu finden. Angeboten werden muss das BEM, sobald Mitarbeitende mehr als 42 Tage innerhalb von 12 Monaten arbeitsunfähig sind. Die Teilnahme an dem BEM-Verfahren ist für die Mitarbeitenden freiwillig.
Jeder Arbeitgeber und auch Arzt ist verpflichtet, bei begründetem Verdacht einer berufsbedingten Krankheit diese der zuständigen Berufsgenossenschaft zu melden. Sofern sich der Verdacht bei einer Vorsorge oder bei einer Eignungsuntersuchung ergibt, wird unsererseits eine BK-Anzeige bei der zuständigen Berufsgenossenschaft gestellt.
Um bestmögliche Leistungsfähigkeit zu gewährleisten, führen wir regelmäßige Begutachtungen zur Einsatzfähigkeit durch. Dabei berücksichtigen wir sowohl die individuellen Fähigkeiten als auch eventuelle gesundheitliche Einschränkungen. Diese Bewertungen ermöglichen eine gezielte Planung von Anpassungsmaßnahmen und bieten die Grundlage für eine optimale Arbeitsplatzgestaltung.
Zu unserem Leistungsportfolio zählen auch Einstellungsuntersuchungen oder sämtliche Impfungen (z. B. Influenza (Grippe)), die wir nach Absprache mit Ihnen durchführen können. Sprechen Sie uns oder Ihren betreuenden Betriebsarzt gerne an, damit wir entsprechende Maßnahmen zur Durchführung planen können. Die Durchführung ist dabei sowohl in Ihrem Betrieb als auch in einer unserer Praxen möglich.
Maßgeschneidert und gesetzeskonform: Wir konzipieren Ihr individuelles Sicherheits- und Gesundheitspaket, abgestimmt auf Ihre Bedürfnisse und die aktuellen Standards.
Auf Kurs bleiben: Jahresberichte, Begehungen und Empfehlungen – wir halten Ihren Sicherheits- und Gesundheitskurs immer genau im Blick, weil wir davon überzeugt sind, dass Prävention besser als Nachsorge ist: Wir bieten Ihnen präventive Lösungen für das langfristige Wohlbefinden Ihrer Mitarbeitenden.
Arbeitsmedizin schützt nicht nur die Gesundheit der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter, sondern auch das Unternehmen selbst. Sie hilft dabei, arbeitsbedingte Gesundheitsgefahren frühzeitig zu erkennen, Erkrankungen und Ausfallzeiten zu reduzieren, rechtliche Pflichten zuverlässig zu erfüllen und Arbeitsplätze langfristig sicher sowie leistungsfähig zu gestalten. Gut organisierte Arbeitsmedizin wirkt präventiv – nicht erst dann, wenn Probleme auftreten. asz versteht Arbeitsmedizin als Teil einer verantwortungsvollen und erfolgreichen Unternehmensführung.
Gemäß Arbeitssicherheitsgesetz (ASiG) benötigen alle Unternehmen, unabhängig von ihrer Größe oder Mitarbeiterinnen- und Mitarbeiteranzahl, eine Form der betriebsärztlichen Betreuung.
Folgende Betreuungsmodelle bietet das asz an:
Alle Modelle inkludieren das digitale Fristenmanagement und lassen sich flexibel an die Unternehmensgröße und Gefährdungen anpassen.
Nach DGUV Vorschrift 2 fallen folgende Elemente unter die Regel- bzw. Grundbetreuung und die betriebsspezifische Betreuung in der Arbeitsmedizin:
Regel- bzw. Grundbetreuung:
Betriebsspezifische Betreuung:
Die Betreuungsarten der Arbeitsmedizin können sowohl als Jahreskontingent, sowie als Einzelleistungen gebucht werden. Letztere sind insbesondere dann sinnvoll, wenn einzelne Leistungen bereits durch andere Arbeitsmedizinerinnen und Arbeitsmediziner erbracht werden.
Weiterhin benötigen einige Branchen einen höheren Betreuungsaufwand in der Arbeitsmedizin als andere. Dies ergibt sich meist aus den Gefahrenquellen, welchen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter ausgesetzt sind und der Betreuungsgruppe. Bspw. benötigen Unternehmen im Handwerk & Baugewerbe, der Logistik sowie im Gesundheitswesen einen höheren Umfang arbeitsmedizinischer Betreuung als Unternehmen in der Verwaltungs- und Dienstleistungsbranche, da sie höhere gesetzliche Anforderungen erfüllen müssen.
Konkret orientiert sich der Umfang der Grundbetreuung für ein Unternehmen an der Branche, Betreuungsgruppe und Mitarbeiterinnen- und Mitarbeiteranzahl (MA). Folgende Rechnungen können als Beispiele für Unternehmen im Baugewerbe, Gesundheitswesen und Verwaltung angesehen werden:
Bau von Gebäuden, WZ Code 41.2, Betreuungsgruppe I, (=0,5 Std. Betriebsarzt pro MA/Jahr), MA-Anzahl 30, Einsatzzeit nur für Betriebsarzt jährlich: 15 Std.
Krankenhäuser, WZ Code 86.10.1, Betreuungsgruppe II, (=0,3 Std. Betriebsarzt pro MA/Jahr), MA-Anzahl 400, Einsatzzeit nur für Betriebsarzt jährlich: 120 Std.
(Öffentliche) Verwaltung, WZ Code 84.1, Betreuungsgruppe III, (=0,2 Std. Betriebsarzt pro MA/Jahr), MA-Anzahl 140, Einsatzzeit nur für Betriebsarzt jährlich: 28 Std.
Die arbeitsmedizinische Betreuung von asz erfolgt über klare und transparente Prozesse. Die erste Kontaktaufnahme findet über den Vertrieb statt. Dort wird erläutert, welche Betreuungsarten für das jeweilige Unternehmen – abhängig von Branche, Betreuungsgruppe, Mitarbeiterinnen- und Mitarbeiteranzahl und gegebenenfalls individuellen Wünschen – in Frage kommen. Dabei werden auch Preisgestaltung, Durchführungsort (in der Praxis oder vor Ort) sowie der frühestmögliche Zeitpunkt für die Leistungserbringung besprochen. Anschließend kann frei entschieden werden; spätere Anpassungen sind möglich, etwa wenn zunächst Untersuchungen in den Praxen geplant sind und später auf Untersuchungen vor Ort umgestellt werden soll. Bei Unsicherheiten zu den passenden Optionen kann der Vertrieb jederzeit kontaktiert werden und steht beratend zur Verfügung.
Sobald Betreuungsart, Preisgestaltung, Durchführungsort, Betreuungsstart und weitere individuelle Wünsche festgelegt sind, wird der Vertrag aufgesetzt und kann unterschrieben werden. Unmittelbar vor oder zu Beginn der arbeitsmedizinischen Betreuung erfolgt die erste Kontaktaufnahme durch das medizinische Personal zur Abstimmung eines ersten Termins. Diese Ansprechpersonen begleiten die Zusammenarbeit dauerhaft, führen die vertraglich vereinbarten Leistungen durch und stehen auch bei Fragen oder Anmerkungen zur Verfügung, sodass kurzfristige Änderungen oder zusätzliche Termine ermöglicht werden können.
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Arbeitsmedizin bezeichnet das medizinische Fachgebiet. Betriebsmedizin beschreibt die praktische Anwendung dieses Fachwissens im Unternehmen. Betriebsärztinnen und Betriebsärzte sind ärztliche Fachpersonen, die Arbeitsmedizin im Betrieb konkret umsetzen. Sie beraten Arbeitgeberinnen und Arbeitgeber, betreuen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter medizinisch und wirken an Arbeitsschutzmaßnahmen mit.
Zu den typischen Aufgaben der Arbeitsmedizin zählen die Durchführung arbeitsmedizinischer Vorsorgen, die Beratung von Arbeitgeberinnen und Arbeitgebern sowie Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern, die Beurteilung von Arbeitsplätzen aus medizinischer Sicht, die Mitwirkung an Gefährdungsbeurteilungen sowie die Unterstützung bei Präventions- und Gesundheitsmaßnahmen. asz setzt ausschließlich qualifizierte Arbeitsmedizinerinnen und Arbeitsmediziner ein, die sowohl medizinisch als auch arbeitsrechtlich fundiert geschult sind.
Arbeitsmedizin schützt Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter, stärkt den Arbeitsschutz und gibt Arbeitgeberinnen und Arbeitgebern rechtliche Sicherheit. Richtig organisiert, ist sie kein reiner Pflichtpunkt, sondern ein wirksames Instrument zur Prävention und zur Sicherung der Leistungsfähigkeit. asz begleitet Unternehmen dabei kompetent, strukturiert und mit Blick auf die praktische Umsetzung.
Zögern Sie nicht, uns zu kontaktieren. Wir sind hier, um Ihre Fragen rund um unsere Leistungen zu beantworten. Mit maßgeschneiderten Lösungen machen wir den Unterschied.
Geschäftsführerin
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