Gabelstapler und andere Flurförderzeuge stellen besondere Anforderungen an die Fahrer. Daher dürfen sie ausschließlich von geeigneten und entsprechend ausgebildeten Mitarbeitern bedient werden. Mit dem Flurfördermittelschein – auch „Staplerschein“ – soll gewährleistet werden, dass jeder Fahrer die spezifischen Funktionen und Besonderheiten von Flurförderzeugen kennt, beherrscht und die damit verbundenen möglichen Gefährdungen für sich und andere richtig einschätzen und vermeiden kann.
Die Ausbildung besteht aus einem theoretischen Teil mit schriftlicher Prüfung und einem praktischen Befähigungsnachweis.
Es werden die erforderlichen Kenntnisse für den sicheren Umgang mit Staplern und weiteren Flurförderzeugen vermittelt.
Die Ausbildung erfolgt in Anlehnung an die DGUV Vorschrift 68 Flurförderzeuge und den DGUV Grundsatz 308-001 Ausbildung und Beauftragung der Fahrer von Flurförderzeugen mit Fahrersitz und Fahrerstand.
Hierbei handelt es sich nicht um eine Qualifizierung für Fahrerinnen und Fahrer von geländegängigen Teleskopstaplern gemäß DGUV Grundsatz 308-009!
Mitarbeitende, die mit Flurförderzeugen arbeiten und diese bedienen.
2 Tage
Mind. 10 Teilnehmer
€ p. P.*
in Planung, ab 2024
Die Anmeldung für interne Seminare erfolgt ausschließlich über das Anmeldeformular. Bei Fragen, können Sie uns gerne telefonisch unter der Nummer 0521/93845080 erreichen.
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