Medizinproduktesicherheit
Die bzw. der Beauftragte für Medizinproduktesicherheit nimmt als zentrale Stelle in unserer Gesundheitseinrichtung folgende Aufgaben wahr:
- Kontaktperson für Behörden, Hersteller und Vertreibende im Zusammenhang mit Meldungen über Risiken von Medizinprodukten sowie bei der Umsetzung von Sicherheitskorrekturmaßnahmen im Feld und sonstigen notwendigen Korrekturmaßnahmen.
- Koordinierung interner Prozesse zur Erfüllung der Melde- und Mitwirkungspflichten der Anwender und Betreibenden von Medizinprodukten.
- Koordinierung der Umsetzung von Korrekturmaßnahmen und Sicherheitskorrekturmaßnahmen im Feld innerhalb der Gesundheitseinrichtung.
Rechtsgrundlage: § 6 Medizinprodukte-Betreiberverordnung (MPBetreibV) in der jeweils gültigen Fassung.
Sie erreichen die beauftragte Person für Medizinproduktesicherheit unter folgender E-Mail-Adresse: