Die G20 Untersuchung: Ihr Weg zu rechtssicheren und professionellen arbeitsmedizinischen Vorsorge bei Lärm

Schützen Sie Ihr Unternehmen und Ihre Mitarbeitenden – mit gezielter arbeitsmedizinischer Vorsorge gegen Lärmrisiken (G20 Untersuchung). Bereits geringe Lärmbelastungen am Arbeitsplatz können dauerhafte Gesundheitsschäden und erhebliche betriebliche Kosten verursachen. Als verantwortungsbewusste Führungskraft tragen Sie nicht nur die gesetzliche Pflicht, sondern auch die Fürsorge für Ihre Beschäftigten – und sichern so Produktivität sowie Rechtssicherheit.

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G20 Untersuchung: Gesetzliche Grundlagen klar geregelt

Die G20 Untersuchung bzw. unter arbeitsmedizinischer Vorsorge Lärm bekannt, ist in der betrieblichen Praxis fest etabliert, auch wenn die ursprünglichen DGUV-Grundsätze heute durch die flexibleren Empfehlungen zur arbeitsmedizinischen Vorsorge abgelöst wurden. Ziel bleibt: den Schutz des Gehörs Ihrer Mitarbeitenden durch frühzeitige Diagnostik und gezielte Prävention.

Maßgeblich für die Umsetzung sind die Verordnung zur arbeitsmedizinischen Vorsorge (ArbMedVV) und die Lärm- und Vibrations-Arbeitsschutzverordnung (LärmVibrationsArbSchV). Sie verpflichtet Unternehmen, Lärmrisiken im Rahmen der Gefährdungsbeurteilung zu erfassen und arbeitsmedizinische Vorsorge bei Erreichen der Auslösewerte zu organisieren. Im Zentrum steht neben der medizinischen Untersuchung die persönliche Beratung zum korrekten Umgang mit Gehörschutz und individuellen Schutzmaßnahmen.

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Für welche Unternehmen und Mitarbeitende ist die G20 Untersuchung relevant?

Die arbeitsmedizinische Vorsorge bei Lärmbelastung betrifft praktisch jede Branche – entscheidend ist die konkrete Lärmsituation am Arbeitsplatz, nicht die Branche selbst. Gesetzlich vorgegebene Auslösewerte definieren, wann welche Art der Vorsorge erforderlich ist:

Angebotsvorsorge (ab 80 dB(A) Tages-Lärmexpositions-pegel oder 135 dB(C) Spitzenschalldruck):
Sie müssen Ihren Beschäftigten die G20 Vorsorge anbieten, sobald diese Schwellenwerte durch die Gefährdungsbeurteilung erreicht werden. Die Teilnahme ist freiwillig, das Angebot und die Dokumentation im Unternehmen jedoch Pflicht.

Pflichtvorsorge (ab 85 dB(A) Tages-Lärmexpositionspegel oder 137 dB(C) Spitzenschalldruck):
Ab diesen Werten ist die Teilnahme der Mitarbeiter gesetzlich vorgeschrieben. Die Tätigkeit darf nur nach erfolgter G20 Untersuchung ausgeübt werden. Unternehmen, die diese Pflicht versäumen, riskieren erhebliche rechtliche Konsequenzen.

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Ablauf der G20 Untersuchung: Von der Anamnese bis zur Bescheinigung

Die arbeitsmedizinische Vorsorge Lärm (G20 Untersuchung) erfolgt durch speziell qualifizierte Arbeitsmediziner und gliedert sich in klar strukturierte Schritte:

1. Umfassende Anamnese: Der Betriebsarzt klärt individuelle Risiken, wie Vorerkrankungen, private Lärmbelastung und Nutzung von Gehörschutz.

2. Otoskopie: Die ärztliche Untersuchung des Gehörgangs (und ggf. ein ergänzender Weber-Test) stellt sicher, dass keine Faktoren die Diagnostik verfälschen.

3. Audiometrie: Ein standardisierter Hörtest überprüft fein abgestuft das Hörvermögen im relevanten Frequenzbereich – die Basis zur frühzeitigen Erkennung von Lärmschäden.

4. Klare Auswertung & individuelle Beratung: Sie erhalten fundierte Rückmeldung zu Ergebnissen, Schutzmöglichkeiten und zum optimalen Einsatz persönlicher Schutzausrüstung – abgestimmt auf die Anforderungen am Arbeitsplatz.

5. Nachsorge bei Befund: Ergibt die Untersuchung Auffälligkeiten, koordiniert der Betriebsarzt eine weiterführende Diagnostik durch Fachärzte und meldet gegebenenfalls einen berufsbedingten Schaden.

Nach Abschluss der G20 Untersuchung erhält Ihr Unternehmen eine formale Bescheinigung entsprechend der gesetzlichen Vorgaben – klar geregelt, ohne Angabe vertraulicher Diagnosen. Sie behalten den Überblick über alle Fristen und Maßnahmen.

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Mehrwert für Ihr Unternehmen: Sicherheit, Effizienz und Imagegewinn

Mit strukturierter und rechtssicherer Umsetzung der G20 Untersuchung von asz schützen Sie das wichtigste Kapital Ihres Unternehmens: die Gesundheit und die Arbeitsfähigkeit Ihrer Beschäftigten.

  • Rechtssicherheit und Haftungsvermeidung: Sie dokumentieren Ihre vollständige Fürsorgepflicht und minimieren so Ihr Unternehmensrisiko.
  • Reduzierte Ausfallzeiten: Frühzeitige Erkennung vermeidet kostenintensive Folgeschäden und hält Ihre Teams einsatzfähig.
  • Stärkung Ihrer Arbeitgebermarke: Nachweisbare Gesundheitsförderung zieht qualifizierte Fachkräfte an und erhöht die Zufriedenheit Ihrer Belegschaft.

 

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Organisation leicht gemacht: Die Vorteile mit asz

Umfassender Gesundheitsschutz braucht einen erfahrenen Partner. asz übernimmt für Sie die gesamte Organisation der G20 Untersuchung – von der Planung über die Durchführung bis zur sicheren Dokumentation.

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Datenschutz und Rechtssicherheit

Alle Vorgaben zum Beschäftigtendatenschutz werden vollständig eingehalten

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Miriam Sivamoorthy
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Die G20 Untersuchung umfasst Anamnese, Otoskopie, standardisierte Audiometrie sowie persönliche Beratung zum Gehörschutz.

Ab einem Lärmexpositionspegel von 85 dB(A) oder 137 dB(C) als Pflichtvorsorge. Ab 80 dB(A) oder 135 dB(C) besteht ein verpflichtendes Vorsorgeangebot.

Branchenunabhängig – relevant für alle Tätigkeiten mit relevanter Lärmbelastung, z. B. Industrie, Bau, Handwerk, Logistik.

Die erste Vorsorge erfolgt vor Tätigkeitsbeginn, Nachuntersuchungen spätestens alle 12 Monate bei Pflichtvorsorge, danach maximal alle 3 Jahre.

Eine Bescheinigung zur erfolgten G20 Untersuchung und zum nächsten Fälligkeitsdatum; medizinische Ergebnisse bleiben vertraulich.