Arbeitssicherheit

Weil Sie Verantwortung tragen

Das können Sie für die Sicherheit Ihres Betriebes tun

Kommen Sie Ihrer gesetzlichen Fürsorgepflicht nach und garantieren Sie Ihrem Team maximale Sicherheit – zum Wohle Ihrer Mitarbeitenden und Ihres Unternehmenserfolgs. Wir unterstützen Sie gern dabei, mit Sicherheit ein Top-Arbeitgeber zu sein.

Ihre Vorteile auf einen Blick:

  • Check iconRechtssicherheit
  • Check iconVerhinderung von Produktionsausfällen
  • Check iconGesünderes & produktiveres Team
  • Check iconEffizienzsteigerung dank verbesserter Prozesse & Abläufe
  • Check iconPositionierung als Top-Arbeitgeber
  • Check iconWettbewerbsvorteil
  • Check iconInnovationsförderung
  • Check iconKosteneinsparungen
Das fordert der Gesetzgeber:

Sie als Arbeitgeber sind gesetzlich dazu verpflichtet, Ihre Mitarbeitenden vor Gefahren zu schützen. Es gilt, jegliche Gefahren zu ermitteln, zu beurteilen und geeignete Maßnahmen zum Schutz zu treffen (Arbeitsschutzgesetz & DGUV Vorschrift 1).

Unsere Leistungen im Bereich Arbeitssicherheit

Die Gefährdungsbeurteilung ist die systematische Ermittlung und Bewertung relevanter Gefährdungen der Beschäftigen mit dem Ziel, die erforderlichen Maßnahmen für Sicherheit und Gesundheit bei der Arbeit zu definieren. Durch die Beurteilungen sollen potenzielle Gefährdungen ermittelt werden, die die physische und psychische Gesundheit der Mitarbeitenden negativ beeinflussen.

 

Wir unterstützen bei der Analyse der Gefährdungen, bei der Formulierung und Umsetzung der notwendigen organisatorischen Schutzmaßnahmen und beraten Sie bei der Anpassung von technischen Lösungsansätzen. Zudem bieten wir Ihnen dazu passende Schulungen für Mitarbeitende und Führungskräfte an.

Bei der Gefährdungsbeurteilung nach ArbSchG werden alle voraussehbaren Tätigkeiten und Arbeitsabläufe in Betrieben betrachtet. Dazu gehören auch Tätigkeiten und Arbeitsabläufe wie z.B. Wartung, Instandhaltung oder Reparatur.

 

Bei der Durchführung und Erstellung von Gefährdungsbeurteilungen werden folgende Prozessschritte berücksichtigt:

  1.  Festlegen von Arbeitsbereichen und Tätigkeiten
  2. Ermitteln von Gefährdungen
  3. Beurteilen von Gefährdungen
  4. Festlegen konkreter Arbeitsschutzmaßnahmen nach dem Stand der Technik
  5. Durchführung der Maßnahmen
  6. Überprüfen der Wirksamkeit der Maßnahmen
  7. Fortschreiben der Gefährdungsbeurteilung

Bei der Durchführung und Erstellung von Gefährdungsbeurteilungen nach Betriebssicherheitsverordnung werden folgende Prozessschritte berücksichtigt:

  1. Aufnahme des Ist-Zustandes und Klassifizierung der Anlage(n)
  2. Abgleich mit den gesetzlichen Vorgaben und anlagespezifische Auswertung der Gefährdung
  3. Ausarbeitung der Abschlussdokumentation
  4. Erstellung der sicherheitstechnischen Bewertung zur Festlegung der Prüffristen und Schutzmaßnahmen (auch zur Vorlage bei der zuständigen Behörde)

Kaum ein Unternehmen kann heutzutage auf den Einsatz von Gefahrstoffen verzichten und ist damit nach der aktuellen Gefahrstoffverordnung zur Anfertigung einer Gefährdungsbeurteilung für alle Tätigkeiten mit Gefahrstoffen verpflichtet. Gefahrstoffe sind Stoffe, Gemische oder Erzeugnisse mit gefährlichen Eigenschaften und können gesundheitliche Gefahren und Risiken für den Mensch und seine Umwelt bergen. Zu den Gefahrstoffen zählen nicht nur reine Chemikalien, sondern z.B. auch Stoffe wie Holzstaub, Ottokraftstoff, Dieselmotoremissionen, Schweißrauche, Kühlschmierstoffe, Ozon oder Narkosegase. Sie können unter anderem Vergiftungen, Verätzungen, Brände oder Explosionen auslösen oder auch zu Erkrankungen führen, die erst nach mehreren Jahren auftreten.

 

Bei der Gefährdungsbeurteilung müssen insbesondere folgende Aspekte berücksichtigt werden:

  1. Intrinsische, d.h. physikalisch-chemische, toxikologische oder ökotoxikologische Eigenschaften der Gefahrstoffe
  2. Die Art der Tätigkeiten mit den Gefahrstoffen und die zu erwartende Exposition sowie mögliche Unfälle und Betriebsstörungen
  3. Daraus resultiert die Festlegung angemessener technischer, organisatorischer und persönlicher Schutzmaßnahmen

Die Biostoffverordnung soll Arbeitnehmende schützen, die Tätigkeiten mit biologischen Arbeitsstoffen ausüben. Biostoffe sind z.B. Bakterien, Viren, Pilze und weitere Mikroorganismen, die wir häufig nicht mit dem bloßen Auge erkennen können. Bei einem Kontakt mit ihnen muss es nicht sofort zu einer Veränderung des körperlichen Zustandes kommen. Diese kann auch erst Tage, Monate oder Jahre später eintreten.

In Arbeitsbereichen wie z.B. Laboratorien, Gesundheitswesen, Abwasserreinigung oder Abfallentsorgung kommen besonders viele Biostoffe vor. Um mögliche Erkrankungen zu verhindern ist es verpflichtend die Gefährdungen zu beurteilen und geeignete Schutzmaßnahmen für die Mitarbeitenden zu ergreifen bzw. bereitzustellen. Um diese Maßnahmen festlegen zu können, wird eine Gefährdungsbeurteilung durchgeführt.

Informieren Sie Ihre Belegschaft über mögliche Gefahren und die nötigen Arbeitsschutzmaßnahmen am Arbeitsplatz. So lernen sie, Unfälle zu vermeiden oder eigenverantwortlich zu handeln, wenn akute Gefahr besteht und sich angemessen zu verhalten.

Grundsätzlich gilt, dass Mitarbeitende zu Beginn einer Tätigkeit (z.B. Neueinstellung, Arbeitsplatzwechsel oder Einführung neuer Verfahren) unterwiesen werden müssen (Erstunterweisung). Anschließend müssen in regelmäßigen Abständen Wiederholungsunterweisungen durchgeführt werden. Diese sollen mindestens einmal im Jahr stattfinden.

Wenn sich unter den Mitarbeitenden mangelnde Wirkung zeigt, Unfälle oder Berufskrankheiten auftreten oder Arbeitsverfahren nicht gewissenhaft ausgeführt werden, sollte die Unterweisung wiederholt werden.

Um die Gesundheit Ihrer Beschäftigten zu schützen, müssen Sie je nach Arbeitsprozessen die Einhaltung von geltenden Grenzwerten z.B. in den Bereichen Lärm, Licht oder Gefahrstoffe sicherstellen. Um die Einhaltung beurteilen zu können und notwendige Schutzmaßnahmen zu treffen, sind Messungen notwendig.

Wir helfen Ihnen hierbei mit:

  1. Orientierenden Lärm-, Beleuchtungs- und Klimamessungen am Arbeitsplatz
  2. Dokumentation der Messergebnisse
  3. Beratung zu möglichen Schutzmaßnahmen
  4. Beratung zu notwendigen weiterführenden Messungen (z.B. von Gefahrstoffen)

Aufgrund gesetzlicher Vorgaben sind Arbeitsmittel wiederkehrend auf ihren betriebssicheren Zustand zu überprüfen.

Lassen Sie daher regelmäßig sämtliche Arbeitsmittel prüfen, die in Ihrem Betrieb zum Einsatz kommen und sorgen Sie so für die Sicherheit Ihrer Belegschaft.

Sie bekommen von uns nach der Durchführung der Prüfungen einen Prüfbericht und ggf. eine Prüfplakette. Im Prüfbericht werden erkannte Mängel, Maßnahmen zur deren Behebung sowie der nächste Prüftermin festgehalten.

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