Gesunde Mitarbeiter sorgen maßgeblich für die Leistungsfähigkeit und den Erfolg Ihres Unternehmens

Gesunde Mitarbeiter sorgen maßgeblich für die Leistungsfähigkeit und den Erfolg Ihres Unternehmens

Das können Sie für die Gesundheit Ihrer Mitarbeiter tun

Leistungsstärke und Motivation resultieren aus einem gesunden Arbeitsumfeld. Die arbeitsmedizinischen Vorsorge- und Betreuungsmaßnahmen unserer Mediziner und Betriebsärzte helfen Ihnen die Gesundheit Ihrer Mitarbeiter zu erhalten und zu fördern.

Wir beraten Sie und Ihre Mitarbeiter bei regelmäßigen Betriebs- und Arbeitsplatzbesichtigungen im Bereich der Arbeitsmedizin und zeigen auch auf, wie Gefährdungen und Berufskrankheiten minimiert, und wie Arbeitsbedingungen verschiedener Handlungsfelder verbessert werden können (z. B. im Bereich Ergonomie, Arbeitsplatzphysiologie, -psychologie & -hygiene).

Das fordert der Gesetzgeber

Als Arbeitgeber sind Sie verpflichtet auf Grundlage der Gefährdungsbeurteilung für eine angemessene arbeitsmedizinische Vorsorge zu sorgen. Nach ArbMedVV unterscheidet man zwischen drei Arten von Vorsorgeuntersuchungen:

  • Pflichtvorsorge – ein Muss, wenn Sie Mitarbeiter mit besonders gefährdenden Tätigkeiten beauftragen. Die Pflichtvorsorge muss vor Aufnahme der Tätigkeit und anschließend in regelmäßigen Abständen veranlasst werden.
  • Angebotsvorsorge – Sie sind als Arbeitgeber verpflichtet, Ihren Beschäftigten mit gefährdenden Tätigkeiten eine Angebotsvorsorge anzubieten, die Ihre Mitarbeiter aber nicht annehmen müssen. Das Ausschlagen dieses Angebots entbindet Sie aber nicht von der Verpflichtung, regelmäßig Angebotsvorsorge anzubieten.
  • Wunschvorsorge – müssen Sie auf Wunsch Ihrer Beschäftigen anbieten, wenn bei deren Tätigkeit ein Gesundheitsschaden nicht auszuschließen ist .

Das fordert der Gesetzgeber

Als Arbeitgeber sind Sie verpflichtet auf Grundlage der Gefährdungsbeurteilung für eine angemessene arbeitsmedizinische Vorsorge zu sorgen. Nach ArbMedVV unterscheidet man zwischen drei Arten von Vorsorgeuntersuchungen:

  • Pflichtvorsorge – ein Muss, wenn Sie Mitarbeiter mit besonders gefährdenden Tätigkeiten beauftragen. Die Pflichtvorsorge muss vor Aufnahme der Tätigkeit und anschließend in regelmäßigen Abständen veranlasst werden.
  • Angebotsvorsorge – Sie sind als Arbeitgeber verpflichtet, Ihren Beschäftigten mit gefährdenden Tätigkeiten eine Angebotsvorsorge anzubieten, die Ihre Mitarbeiter aber nicht annehmen müssen. Das Ausschlagen dieses Angebots entbindet Sie aber nicht von der Verpflichtung, regelmäßig Angebotsvorsorge anzubieten.
  • Wunschvorsorge – müssen Sie auf Wunsch Ihrer Beschäftigen anbieten, wenn bei deren Tätigkeit ein Gesundheitsschaden nicht auszuschließen ist .

Unsere Leistungen der Arbeitsmedizin

Corona Maßnahmen

In der Corona-Pandemie ist es erforderlich Verhaltens- und Hygienemaßnahmen zu beachten um Ihre Mitarbeiter und Kollegen zu schützen. Wir beraten Sie, helfen bei der Gefährdungsbeurteilung zum Infektionsschutz und führen gemeinsam mit Ihnen erforderliche Corona-Schutzmaßnahmen durch.

Arbeitsmedizinische Vorsorgeuntersuchungen

Nach der Beurteilung gesundheitlicher Belastungen und Gefährdungen am Arbeitsplatz, erstellen unsere Arbeitsmediziner gemeinsam mit Ihnen ein Vorsorgekonzept für Ihre Mitarbeiter. Dabei wird festgehalten welche Untersuchungen notwendig sind und in welchem Zeitrahmen diese stattfinden sollten. Die Vorsorgemaßnahmen erfordern ggf. körperliche und / oder klinische Untersuchungen.

Eignungsuntersuchungen

Anhand unserer Eignungsuntersuchungen stellen wir fest, ob Ihre Mitarbeiter den physischen und psychischen Herausforderungen gewachsen sind, die die auszuübende Tätigkeit mit sich bringt.

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Die Untersuchungen nach Verordnungen der Rechtsgrundlage betreffen folgende Bereichen:

  • Fahrerlaubnisverordnung
  • Triebwagenführerscheinverordnung
  • Eignungsuntersuchungen gem. §4 Rettungsgesetz
  • Röntgen- und Strahlenschutzverordnung
  • Druckluftverordnung

Außerdem bieten wir Eignungsuntersuchungen in folgenden Bereichen an:

  • Regelmäßige Eignung bei besonderen Fremdgefährdungen
  • Fahr-, Steuer- und Überwachungstätigkeiten (G25)
  • Absturzgefährdung (G41)

Anlassbezogene Eignungsuntersuchung:

  • Gutachten zur Einsetzbarkeit und Eignung
  • Begutachtung der Fahreignung bei krankheitsbedingtem Verlust der Fahrerlaubnis

Gesundheitsförderung

Wir übernehmen gerne alle Gesundheitsschutzmaßnahmen, die über den gesetzlichen Rahmen hinausgehen, wie zum Beispiel die Organisation von Gesundheitstagen.

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Die Gesundheitstage werden ganz individuell auf Ihre Wünsche ausgerichtet. Wir bereiten sämtliche gesundheitsrelevante Themen für Sie auf. Beliebte Themen sind: Rücken, Bildschirmarbeitsplatz, Ernährung und Hygiene. Nehmen Sie einfach Kontakt auf und verraten Sie uns, was Sie brauchen.

Sonstige Untersuchungen

Zu unserem Leistungsportfolio zählen auch Einstellungsuntersuchungen oder sämtliche Impfungen (z. B. Influenza (Grippe)), die wir nach Absprache mit Ihnen durchführen können.

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Sprechen Sie uns oder Ihren betreuenden Betriebsarzt gerne an, damit wir entsprechende Maßnahmen zur Durchführung planen können. Die Durchführung ist dabei sowohl in Ihrem Betrieb als auch in einer unserer Praxen möglich.

HACCP Lebensmittelhygiene

Wir unterstützen Sie bei der korrekten Kennzeichnung und sicheren Abgabe Ihrer Lebensmittel und helfen Ihnen bei der Einführung und Durchführung des HACCP-Systems gemäß VO (EG) Nr. 852/2004.“

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Als Unternehmen in der Lebensmittelindustrie sind Sie verpflichtet der Lebensmittelhygiene-Verordnung folge zu leisten und ein Sicherheitssystem zur Risikoanalyse und -bewertung zu implementieren. Um den Schulungsaufwand Ihrer Mitarbeiter zu minimieren bietet sich die Integration der HACCP-Schulung in die Nachbelehrungen nach Infektionsschutzgesetz sowie den notwendigen Unterweisungen im Arbeitsschutz an.

Was ist HACCP?

HACCP ist die Abkürzung für -> Hazard Analysis Critical Control Points.

Die Gefahrenanalyse und Kontrolle kritischer Punkte umfasst alle Stufen der Zubereitung, Verarbeitung, Herstellung, Verpackung, Lagerung, Beförderung, Verteilung, Behandlung und des Verkaufes von Lebensmitteln. Das Ziel besteht darin, die erforderliche Qualität von Lebensmitteln sicherzustellen. Mit der Einführung dieses Systems kommen sie Ihrer besonderen Sorgfaltspflicht im Bereich der Lebensmittelhygiene, der aktuellen Rechtsvorschriften, im vollem Umfang nach.

 

Ablauf der Umsetzung und Implementierung von HACCP

  • Vorbereitung (IST-Analyse / Zeitplan)
  • HACCP-Team benennen
  • Gefahrenanalyse durchführen
  • HACCP-Plan erstellen (als Ergebnis der Gefahrenanalyse)
  • Kennzeichnung der CCP’s (Kritische Kontrollpunkte) festlegen
  • HACCP-System dokumentieren
  • HACCP-System kommunizieren und verifizieren

Suchtberatung

Suchtkranke Mitarbeiter bergen ein nicht unerhebliches Gefährdungspotential. Wir unterstützen Sie bei der Aufklärung, Sensibilisierung und dem Umgang mit Suchkranken, um den betroffenen Mitarbeitern zu helfen und indirekt das Gefährdungspotential zu minimieren.

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In Deutschland gibt es schätzungsweise 1,6 Millionen alkohol- und 2,3 Millionen medikamentenabhängige Menschen (Quelle: Bundesgesundheitsministerium). Sie bilden die anteilsmäßig größte Gruppe der Suchtkranken. Diese Menschen sind oft erwerbstätig und in diesem Fall können Arbeitgeber ihren suchtkranken Mitarbeitern helfen. Wenn Sie betroffen sind, können Sie das Problem direkt angehen und die Suchtkranken mit entsprechenden Maßnahmen unterstützen. Gerne beraten wir Sie zu diesem Thema und stellen auch professionell ausgebildetes Personal, welches die betroffenen Mitarbeiter beim Entzug begleitetet.

Reisemedizin

Wenn Sie oder Ihre Mitarbeiter oft in tropische & subtropische Regionen reisen, ist die arbeitsmedizinische Vorsorge nach DGUV-Grundsatz verpflichtend. Wir gewährleisten eine gute Vor- und Nachsorge Ihrer Auslandsaufenthalte.

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Um das Risiko einer Erkrankung zu minimieren beraten wir Sie, untersuchen Sie auf Tauch- , Tropen- und Flugtauglichkeit & impfen Sie und Ihre Mitarbeiter (u. a. auch gegen Gelbfieber). Wir helfen Ihnen bei den Reisevor- und nachbereitungen und versorgen Sie mit allen wissenswerten Informationen.

Verkehrsmedizin

Für Arbeitnehmer, die regelmäßig im Straßen- oder Schienenverkehr unterwegs sind, bieten unsere Verkehrsmediziner regelmäßig Eignungs- und Tauglichkeitstests sowie gesundheitliche Kontrollen an.

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Mit solchen Kontrollen sorgen Sie als Arbeitgeber für die Sicherheit Ihrer Mitarbeiter und kommen gleichzeitig Ihren gesetzlichen Verpflichtungen der Fahrerlaubnisverordnung (FeV) nach.

Durch die Untersuchungen können bestehende Erkrankungen & Beeinträchtigungen rechtzeitig erkannt werden, die die Verkehrstauglichkeit beeinflussen bzw. einschränken.

Unsere Leistungen:

  • Untersuchungen nach Fahrerlaubnisverordnung für PKW-, LKW-, Bus-, Taxi- und Mietwagenfahrer und sonstige Personenbeförderung
  • Verschiedene Gutachten: medizinische, augenärztliche und medizinische-psychologische

Telemedizin

Wir bieten Teile unseres Services auch digital an, das bedeutet für Sie mehr Flexibilität. Auch in Videosprechstunden gewährleisten wir eine gründliche Beratung und weder Ihre Mitarbeiter noch unsere Arbeitsmediziner müssen Zeit für eine Anfahrt aufbringen.

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Alle Themen werden sensible behandelt und auch Gespräche in Videokonferenzen fallen unter die ärztliche Schweigepflicht.

Unterweisungen

Wir informieren Ihre Mitarbeiter über mögliche Gefährdungen an ihrem Arbeitsplatz und die daraus resultierenden Arbeitsschutzmaßnahmen. So wird das Verständnis und die Eigenverantwortung gefördert, sich gesundheits- und sicherheitsgerecht zu verhalten.

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Wann ist eine Unterweisung notwendig?

 

Grundsätzlich sollten Mitarbeiter zu Beginn der Aufnahme einer Tätigkeit (Erstunterweisung) und nachfolgend in regelmäßigen Abständen unterwiesen werden (Wiederholungsunterweisungen).

Erstunterweisungen sind immer dann erforderlich, wenn eine Neueinstellung, ein Arbeitsplatzwechsel oder die Einführung neuer Verfahren, Technik bzw. Stoffe ansteht.

Die Wiederholungsunterweisungen sollten mindestens einmal im Jahr stattfinden. Wenn sich unter den Mitarbeitern mangelnde Wirkung zeigt, Unfälle oder Berufskrankheiten auftreten oder Arbeitsverfahren nicht gewissenhaft ausgeführt werden, sollte die Unterweisung wiederholt werden.

Unsere Arbeitsmediziner beraten Sie in folgenden Themen:

  • Hauterkrankungen & Hautschutz
  • Führung & Verantwortung (BGM)
  • Infektionserkrankungen & Infektionsschutz
  • Unfallfreies Arbeiten
  • Gesunder Schlaf

Sie wünschen ein individuelles Angebot oder haben Fragen? Schicken Sie uns eine Nachricht, wir melden uns bei Ihnen.

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