Gemäß Arbeitsstättenrichtlinie A2.2 müssen Betriebe Brandschutzhelfer in Theorie und Praxis ausbilden. Nach der Richtlinie ist eine Anzahl von 5% der Beschäftigten ausreichend. Eine größere Anzahl von Brandschutzhelfern kann z.B. in Bereichen mit erhöhter Brandgefährdung, bei Schichtbetrieb oder bei großer räumlicher Ausdehnung der Arbeitsstätte erforderlich sein. Diese Anforderungen gelten auf Baustellen nur für stationäre Baustelleneinrichtungen, z.B. Baubüros, Unterkünfte oder Werkstätten.
In diesem Seminar wird den angehenden Brandschutzhelfern alles Wissenswerte zum Thema Brandschutz vermittelt. Das Seminar unterteilt sich in einen theoretischen und praktischen Teil.
Nach DGUV Information 205-023 wird alle 3-5 Jahre eine Wiederholungsschulung empfohlen.
Mitarbeiter, welche in Betrieben als Brandschutzhelfer eingesetzt werden sollen
1/2 Tag (9:00-14:00 Uhr)
Mind. 8 Teilnehmer
150 € p. P.*
*135 € für unsere Kunden, die bei uns in der Regelbetreuung sind. Preise zzgl. MwSt.
Beckum
Natürlich bieten wir Ihnen auch an, die Schulung durch unsere qualifizierten Ausbilder direkt bei Ihnen im Unternehmen durchzuführen.
Gerne erstellen wir Ihnen dazu ein individuelles Angebot.
Die Anmeldung für interne Seminare erfolgt ausschließlich über das Anmeldeformular. Bei Fragen, können Sie uns gerne telefonisch unter der Nummer 0521/93845080 erreichen.
Geschäftsführerin