Unterweisung im Arbeitsschutz – wirksam, verständlich und nachweisbar umgesetzt

Das können Sie für das Wohlergehen Ihrer Belegschaft tun

Eine Unterweisung ist mehr als eine gesetzliche Pflicht: Sie ist Ihr wirksames Werkzeug, um sicheres Verhalten im Betrieb schnell, verständlich und nachhaltig zu verankern. asz informiert und schult Ihre Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter gezielt zu Gefährdungen, Schutzmaßnahmen und verbindlichen Regeln – praxisnah, tätigkeitsbezogen und so aufbereitet, dass es im Arbeitsalltag wirklich ankommt.

Das Ergebnis: Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter erkennen Risiken frühzeitig, handeln im Ernstfall richtig und setzen vereinbarte Maßnahmen zuverlässig um. Gleichzeitig erfüllen Sie Ihre gesetzlichen Anforderungen und stärken die Arbeitssicherheit und Arbeitsmedizin messbar – mit Unterweisungen, die nicht nur informieren, sondern Wirkung zeigen.

Jetzt Unterweisung professionell umsetzen lassen – verständlich & nachweisbar.

Ihre Vorteile auf einen Blick:

  • Check iconPositionierung als attraktiver Arbeitgeber
  • Check iconKostensenkung durch Ausfallvermeidung von Beschäftigten und Reduktion von Fehlzeiten und Fluktuation
  • Check iconFörderung der Arbeits- und Leistungsfähigkeit
  • Check iconStabilität der Gesundheit
  • Check iconFörderung einer gesunden Work-Life-Balance
  • Check iconSteigerung der Motivation und Zufriedenheit

Das fordert der Gesetzgeber:

Die Unterweisung ist in Deutschland gesetzlich verankert, insbesondere im Arbeitsschutzgesetz und ergänzenden Vorschriften (häufig in ArbSchG § 12 und DGUV Vorschrift 1). In der Praxis gilt: Eine Unterweisung muss mindestens einmal jährlich für die wesentlichen Gefährdungen der jeweiligen Tätigkeit erfolgen. Weitere Unterweisungen sind erforderlich bei Aufnahme einer neuen Tätigkeit, bei Veränderungen von Arbeitsmitteln oder Verfahren, nach Unfällen/Beinaheunfällen oder wenn die Gefährdung sich erhöht. Welche Themen konkret verpflichtend sind, ergibt sich aus den jeweiligen betrieblichen Risiken und den einschlägigen Regelwerken (z. B. GefStoffV § 14, BioStoffV § 14, PSA-BV § 3, ArbStättV § 6). asz zeigt Ihnen transparent auf, welche Pflichten zwingend umzusetzen sind und welche Regelwerke optional zur weiteren Absicherung beitragen können.

Die allgemeine Regel einer Unterweisung lautet: alle Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter müssen mindestens jährlich unterwiesen werden, Minderjährige müssen mindestens zweimal jährlich unterwiesen werden.

Zusätzliche Unterweisung ist bei besonderen Anlässen notwendig, bspw. bei: Eintritt, Versetzung, neuen Maschinen, neuen (Gefahr-)Stoffen, neuen Arbeitsverfahren, organisatorischen Änderungen, Veränderungen in Persönlicher Schutzausrüstung (PSA). Bei erhöhtem Risiko oder schutzbedürftigen Personengruppen können kürzere Intervalle erforderlich sein. asz unterstützt Sie dabei, einen realistischen Unterweisungsplan aufzubauen, der rechtssicher ist und sich in Ihren Kalender- und Schichtbetrieb integrieren lässt.

Jetzt Kontakt aufnehmen und Unterweisungsplan inklusive Fristenmanagement erstellen lassen.

Unsere Leistungen im Bereich Unterweisung

Grundsätzlich sollten Mitarbeitende zu Beginn der Aufnahme einer Tätigkeit (Erstunterweisung) und nachfolgend in regelmäßigen Abständen unterwiesen werden (Wiederholungsunterweisungen). Erstunterweisungen sind immer dann erforderlich, wenn eine Neueinstellung, ein Arbeitsplatzwechsel oder die Einführung neuer Verfahren, Technik bzw. Gefahrstoffe ansteht.

Die Wiederholungsunterweisungen sollten mindestens einmal im Jahr stattfinden. Wenn sich unter den Mitarbeitenden mangelnde Wirkung zeigt, Unfälle oder Berufskrankheiten auftreten oder Arbeitsverfahren nicht gewissenhaft ausgeführt werden, sollte die Unterweisung wiederholt werden.

Wir stellen die Prävention von Hauterkrankungen am Arbeitsplatz sicher und bieten Schulungen zum Thema Hautschutz.

Wir beraten zur Förderung von Führung und Verantwortung im Betrieblichen Gesundheitsmanagement (BGM).

Wir bieten ebenfalls Erst- und Nachbelehrungen nach Infektionsschutzgesetz §43 Abs. 1, Nr. 1 an sowie Schulungen für effektiven Infektionsschutz am Arbeitsplatz.

Wir beraten zu Maßnahmen zur Unfallprävention und offerieren Schulungen zum Thema Arbeitsmedizin und Arbeitssicherheit.

Weil gesunder Schlaf die Voraussetzung guter Arbeit ist: Wir beraten Sie und Ihr Team bzgl. gesunden Schlafs und seine Auswirkungen auf die Arbeitsleistung.

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Unterweisung & Gefährdungsbeurteilung

Unter einer Unterweisung versteht man die systematische Vermittlung von arbeitsbezogenen Sicherheits- und Gesundheitsregeln.

Sie basiert auf einer anfänglichen Analyse der Arbeitsverhältnisse, der Gefährdungsbeurteilung, und daraus folgenden Anleitungen, Hinweisen, praktischen Übungen und Rückfragen, sodass die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter die Inhalte nachvollziehen können und wissen, wie sie sich bei ihrer Arbeit sicher verhalten. Eine Unterweisung von asz beantwortet daher nicht nur „Was ist vorgeschrieben?“, sondern vor allem „Wie setze ich es in meiner Tätigkeit richtig um?“ bspw. beim Einsatz von Arbeitsmitteln, im Umgang mit Gefahrstoffen oder bei der richtigen Nutzung persönlicher Schutzausrüstung. So schafft asz mehr als Rechtssicherheit: asz erhöht die Sicherheit im Arbeitsalltag spürbar.

Damit Ihre Unterweisung verlässlich und wirksam ist, arbeitet asz nach einem klaren Prozess: Zunächst klärt asz Zielgruppe, Tätigkeiten, relevante Risiken sowie vorhandene Unterlagen und die Gefährdungsbeurteilung. Anschließend konzipiert asz die Unterweisung passgenau auf Ihr Unternehmen, mit praxisnahen Beispielen, verständlicher Sprache und auf Wunsch in sinnvoller Abstimmung mit weiteren Unternehmensbereichen. Die Durchführung gestaltet asz dialogorientiert, um Verständnis aktiv zu prüfen und Fragen direkt zu klären. Im Anschluss dokumentiert asz Inhalte und Teilnahme; optional ergänzt asz eine kurze Wirksamkeitskontrolle (z. B. anhand eines Fallbeispiels, einer kurzen Abfrage oder eines Praxischecks). Ändern sich Prozesse, Arbeitsmittel oder Rahmenbedingungen, aktualisiert asz die Inhalte, damit folgende Unterweisungen effizient, konsistent und jederzeit auf dem aktuellen Stand bleiben.

Typische Pflicht- und Kernthemen der Unterweisung sind:

  • allgemeine Sicherheitsregeln
  • Verhalten im Notfall
  • Brandschutz und Evakuierung
  • Erste Hilfe
  • sichere Nutzung von Arbeitsmitteln
  • Persönliche Schutz-Ausrüstung (PSA)
  • ergonomisches Arbeiten
  • Gefahrstoffe/biologische Risiken (falls relevant)
  • innerbetriebliche Verkehrswege
  • spezifische Regeln je Tätigkeit
  • besondere Gefährdungen Ihrer Arbeitsplätze.

 

Unterschied zu Gefährdungsbeurteilung

Davon zu unterscheiden ist die Gefährdungsbeurteilung, sie bildet die Basis für jede Unterweisung. Sie definiert, welche Risiken bestehen, welche Maßnahmen eingeführt wurden und was Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter wissen und anwenden müssen. Bei asz werden Unterweisungen und Gefährdungsbeurteilungen konsequent verknüpft: Inhalte werden aus den realen Arbeitsbedingungen abgeleitet, nicht aus verallgemeinerten Standardszenarien. So wird die Unterweisung sinnhaft, passend, verständlich und im Auditfall schlüssig begründbar.

Reale Arbeitsbedingungen als Basis nutzen  –  jetzt kontaktieren und starten.

 

Das asz Angebot & Ihr Vorteil

asz bietet Unterweisung unter anderem zu:

  • Grundlagen im Arbeitsschutz
  • jährliche Sicherheitsunterweisung
  • Brandschutz- und Evakuierungsunterweisung
  • PSA und sicheres Arbeiten
  • Gefahrstoffunterweisungen
  • ergonomisches Arbeiten/Bildschirmarbeitsplätze
  • Führungskräfteschulung im Arbeitsschutz
  • anlassbezogene Unterweisung nach Änderungen oder Ereignissen.

Inhalte werden dabei jeweils betriebsspezifisch angepasst und auf Wunsch mit Begehungselementen kombiniert.

Sie erhalten eine Unterweisung, die nicht nur „formal korrekt“, sondern im Betrieb tatsächlich wirksam ist: in verständlicher Sprache, mit praxisnahen Beispielen, klaren Handlungsregeln und nachvollziehbaren Nachweisen. Durch das interdisziplinäre Team von asz und die Einbindung in Ihre Prozesse entstehen weniger Reibungsverluste zwischen Vorgabe und Umsetzung. Gleichzeitig profitieren Sie von einer strukturierten Dokumentation, verlässlicher Terminsteuerung und persönlicher Betreuung – besonders hilfreich für Führungskräfte und Arbeitsschutzverantwortliche, die viele Pflichten parallel koordinieren.

 

Durchführung und Verantwortlichkeiten

Verantwortlich für die Einholung und Durchführung einer Unterweisung ist die Arbeitgeberseite; in der Praxis wird häufig durch Führungskräfte unterwiesen oder diese durch fachkundige Personen durchgeführt. Wichtig ist, dass die Unterweisung weisungsbezogen erfolgt, Fragen geklärt werden können und die Inhalte verbindlich sind. asz unterstützt hier mit qualifizierten Referentinnen und Referenten und praxiserprobten Konzepten, sodass Führungskräfte entlastet werden, ohne dass Verantwortlichkeiten verwischen.

Eine rechtssichere Unterweisung benötigt eine saubere Dokumentation: Datum, Thema, Zielgruppe, Teilnehmende, Durchführende, verwendete Unterlagen sowie Bestätigung der Teilnahme. Zusätzlich hat die 50-jährige Erfahrung von asz gezeigt, dass es sinnvoll sein kann den Lernerfolg stichprobenartig zu prüfen (z. B. kurze Abfrage, Praxisübung, Fallbeispiel). Über die digitale Arbeitsweise von asz lässt sich dies effizient abbilden: Materialien, Teilnahmenachweise und Fristen werden transparent strukturiert, damit Sie im Bedarfsfall stets auskunftsfähig sind.

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Miriam Sivamoorthy

Geschäftsführerin

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