Eignungsuntersuchung – rechtssichere Beurteilung der gesundheitlichen Eignung von Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern
Die Eignungsuntersuchung ist ein wichtiges Instrument in der Arbeitsmedizin, um die gesundheitliche Eignung von Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern für ihre jeweilige Tätigkeiten zu beurteilen. Sie kommt insbesondere dort zum Einsatz, wo von der individuellen Leistungsfähigkeit und dem Gesundheitszustand eine erhöhte Verantwortung für die eigene Sicherheit oder die Sicherheit Dritter ausgeht, etwa bei sicherheitskritischen Aufgaben, Tätigkeiten mit besonderen Gefährdungen oder wenn arbeitsbedingte Fehlbeanspruchungen erhebliche Folgen haben können.
- Rechtssicher
- Tätigkeitsbezogen
- Verständlich








Relevanz und Ablauf der Eignungsuntersuchung
Für Arbeitgeberinnen und Arbeitgeber schafft die Eignungsuntersuchung von asz Rechtssicherheit und für Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter Klarheit darüber, ob die gesundheitlichen Voraussetzungen für eine konkrete Tätigkeit erfüllt sind. asz unterstützt Unternehmen dabei, diese fachlich fundiert, rechtlich korrekt und praxisnah umzusetzen. Dazu gehören neben der tätigkeitsbezogenen Eignungsuntersuchung, die Beratung zur rechtlichen Zulässigkeit, die Kombination mit arbeitsmedizinischen Vorsorgen, mobilen Untersuchungen im Betrieb sowie eine strukturierte Dokumentation. Im Mittelpunkt stehen dabei stets die Sicherheit der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter und der rechtliche Schutz der Arbeitgeberinnen und Arbeitgeber.
Welche Inhalte eine Eignungsuntersuchung umfasst und wie sie folglich abläuft, hängt stets von der konkreten Tätigkeit der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter ab. Es existiert keine standardisierte Untersuchung, die für alle Einsatzbereiche gleichermaßen sinnvoll ist. Ziel ist die Beurteilung, ob eine Person die gesundheitlichen Voraussetzungen für eine bestimmte Tätigkeit erfüllt – nicht mehr und nicht weniger. Typische Bestandteile können folgende Elemente sein:
- eine ärztliche Anamnese mit Fokus auf die geplante Tätigkeit
- eine körperliche Untersuchung
- Testung einzelner Sinne wie Seh- und Hörtests
- je nach Anforderung Belastungs- oder Funktionstests sowie apparative Untersuchungen, z. B. EKG oder Lungenfunktionsprüfung
Wichtig ist, dass jede Untersuchung ausschließlich tätigkeitsbezogen erfolgt und nicht über das erforderliche Maß hinausgeht.
Ergänzend ist für die Praxis wichtig: Eine Eignungsuntersuchung ist besonders dann wirksam, wenn die Anforderungen der Tätigkeit vorab ausführlich beschrieben sind. Dazu zählen typische Belastungen (z. B. Arbeit in Höhe, Umgang mit Gefahrstoffen, Atemschutz, Schichtarbeit), notwendige Sinnesleistungen (Sehen, Hören, Reaktionsfähigkeit) und relevante Umgebungsbedingungen. Auf dieser Basis kann die Untersuchung durch das asz passgenau geplant werden. asz unterstützt bei der Abstimmung zwischen Betrieb, Fachkraft für Arbeitssicherheit und ärztlicher Beurteilung, damit die Untersuchung rechtlich zulässig bleibt und gleichzeitig praxistaugliche Ergebnisse liefert. Ebenso wichtig ist eine transparente Kommunikation: asz informiert schon vorab über Zweck, Umfang und Datenschutz, sodass Erwartungen klar sind und der Ablauf planbar bleibt.
asz berät Sie passgenau anhand Ihrer individuellen Gegebenheiten.
Durchführung und Dauer der Untersuchung
Durchführung
Eine Eignungsuntersuchung darf ausschließlich durch fachlich qualifizierte Ärztinnen und Ärzte durchgeführt werden, in der Regel mit arbeitsmedizinischer Qualifikation. Die durchführende Ärztin oder der durchführende Arzt muss die konkreten Arbeitsanforderungen kennen, die rechtlichen Rahmenbedingungen berücksichtigen und unabhängig sowie fachlich weisungsfrei handeln. Im asz kommen ausschließlich Ärztinnen und Ärzte zum Einsatz, die diese Qualifikationen vorweisen können, wodurch die Arbeit von hoher fachlicher und rechtlicher Qualität geprägt ist.
Dauer
Die Dauer der Eignungsuntersuchung richtet sich nach Art und Umfang der Tätigkeit, meist dauert sie zwischen 30 und 60 Minuten. Bei komplexen oder besonders sicherheitskritischen Tätigkeiten kann der Umfang entsprechend höher ausfallen, etwa wenn mehrere Funktionsbereiche geprüft oder zusätzliche apparative Untersuchungen erforderlich werden.
asz sorgt für klare Abläufe, verständliche Vorabinformationen und eine gute Planbarkeit für Unternehmen und Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter – sowohl bei Untersuchungen in der Praxis als auch im Rahmen mobiler Untersuchungen im Betrieb.
Eignungsuntersuchung vs. arbeitsmedizinische Vorsorge
Die Eignungsuntersuchung unterscheidet sich grundlegend von der arbeitsmedizinischen Vorsorge. Die arbeitsmedizinische Vorsorge dient dem Schutz der Gesundheit und der Beratung der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter. In einer Eignungsuntersuchung hingegen stellt das asz die Eignung von Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern für ihre konkrete Tätigkeit fest. Während Ergebnisse der Vorsorge grundsätzlich vertraulich im asz bleiben, kann das Ergebnis einer Eignungsuntersuchung – in Form einer Eignungsaussage – für Arbeitgeberinnen und Arbeitgeber relevant sein und von asz ausgehändigt werden.
In der betrieblichen Umsetzung sorgt diese klare Differenzierung dafür, dass Prävention und Eignungsbeurteilung nicht vermischt werden. So bleibt die Vorsorge weiterhin ein Beratungsangebot durch das asz, das auf Gesundheitsförderung ausgerichtet ist, während die Eignungsuntersuchung ausschließlich auf die Anforderungen einer bestimmten Tätigkeit bezogen bleibt. Damit schützt asz sowohl Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter als auch Unternehmen: Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter behalten die Kontrolle über sensible Gesundheitsdaten, und Arbeitgeberinnen und Arbeitgeber erhalten genau die Information, die sie zur rechtssicheren Einsatzplanung benötigen.
asz klärt Sie auf und berät Sie gezielt.
Gesetzliche Vorgaben und Verpflichtungen
Grundsätzlich gilt: Eine Eignungsuntersuchung ist nur dann zulässig, wenn sie sachlich gerechtfertigt ist. Eine generelle Verpflichtung besteht nicht. Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter haben grundsätzlich das Recht, sie abzulehnen, sofern keine rechtliche Verpflichtung besteht. Ist die Eignungsuntersuchung jedoch Voraussetzung für eine bestimmte Tätigkeit, kann eine Ablehnung dazu führen, dass diese Arbeit nicht ausgeübt werden darf.
Eine Pflicht zur Eignungsuntersuchung kann entstehen, wenn von der Tätigkeit erhebliche Gefahren ausgehen, gesetzliche oder berufsgenossenschaftliche Vorgaben bestehen oder der Schutz Dritter betroffen ist. asz prüft gemeinsam mit Arbeitgeberinnen und Arbeitgebern, ob und wann sie rechtlich erforderlich oder zulässig ist, und klärt über notwendige und optionale Aspekte auf.
Wie häufig eine Eignungsuntersuchung durchgeführt wird, hängt von der Tätigkeit, einschlägigen Vorgaben und individuellen gesundheitlichen Faktoren ab. Meist erfolgt sie in regelmäßigen Abständen oder bei besonderen Anlässen, etwa nach längerer Erkrankung oder bei Veränderungen der Arbeitsbedingungen. asz hilft dabei, angemessene Intervalle festzulegen, sodass Sicherheit gewährleistet und überflüssige Belastungen vermieden werden.
Eignungsuntersuchungen verantwortungsvoll einsetzen
Die Eignungsuntersuchung ist ein sinnvolles und notwendiges Instrument, wenn Tätigkeiten mit besonderen Risiken verbunden sind. Richtig eingesetzt, schützt sie die Gesundheit der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter, erhöht die Sicherheit bei der Arbeit und bietet Arbeitgeberinnen und Arbeitgebern rechtliche Absicherung. asz begleitet Unternehmen bei der Planung und Durchführung fachlich fundiert, rechtssicher und praxisnah – von der Einordnung der Tätigkeit, über die strukturierte Durchführung bis zur dokumentierten, nachvollziehbaren Eignungsaussage.
Jetzt Angebot anfordern und kostenlos beraten lassen.
Kundenstimmen
★★★★★
Nils Na
★★★★★
Sandra Schlensok
★★★★★
Nettes und freundliches Team, schnelle Untersuchung und so gut wie keine Wartezeit
Robert Theismann
★★★★★
Sehr nette Leute und gute Preise.
Kaiden Husion
★★★★★
Timo Ahlemyer
★★★★★
O. Frieling
★★★★★
Maria Dominguez
★★★★★
B. Raten
★★★★★
Sarah Sarah
★★★★★
Andre Mersbäumer
★★★★★
Ewelina X
Kontaktbereich
Fordern Sie Ihr Angebot an und lassen Sie sich von asz kostenlos beraten.
- Ihre Ansprechpartnerin
Miriam Sivamoorthy
Geschäftsführerin
Angebot anfordern
Häufige Fragen
Schnelle Antworten, klare Informationen, direkte Orientierung:
Im FAQ-Bereich finden Sie die wichtigsten Fragen und Antworten zu den Leistungen und Services von asz.
Kontaktieren Sie uns gerne für weitere Anliegen:
Ist eine Eignungsuntersuchung dasselbe wie eine (arbeitsmedizinische) Vorsorge?
Nein. Die arbeitsmedizinische Vorsorge dient der Prävention und Beratung von Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern durch ihre Arbeit. In der Eignungsuntersuchung wird die Eignung von Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern für eine konkrete Tätigkeit festgestellt.
Darf alles untersucht werden?
Nein. Eine Eignungsuntersuchung darf nur tätigkeitsbezogen erfolgen und muss sich auf das erforderliche Maß beschränken.
Erfährt der Betrieb Diagnosen?
Nein. Arbeitgeberinnen und Arbeitgeber erhalten lediglich eine Aussage zur Eignung oder Nichteignung (Eignungsaussage), nicht aber Diagnosen oder medizinische Details der untersuchten Person.
Ist die Eignungsuntersuchung dasselbe wie der G-Nachweis?
Nein. DGUV-Grundsätze (G25, G41 etc.) können ein Bestandteil sein, decken meist aber nicht die gesamte Eignungsbeurteilung ab. Eignungsuntersuchungen umfassen meist weitere Elemente, die über die DGUV-Grundsätze hinausgehen.
Kann ich durch eine Eignungsuntersuchung meinen Arbeitsplatz verlieren?
Nur wenn zwingende Sicherheitsgründe bestehen. In der Regel wird zunächst geprüft, ob Anpassungen (bspw. Sehhilfe, Hörhilfe) oder Alternativtätigkeiten möglich sind.