Allgemeine Geschäftsbedingungen - AGB
Stand: September 2026
Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)
§ 1 Geltungsbereich
(1) Wir schließen ausschließlich zu unseren nachfolgenden Bedingungen ab. Sie gelten auch für alle künftigen Geschäftsbeziehungen, selbst wenn sie nicht ausdrücklich nochmals vereinbart werden. Abweichungen von diesen Bedingungen sind nur wirksam, wenn wir sie schriftlich bestätigen. Geschäftsbedingungen des Auftraggebers, die wir nicht schriftlich anerkennen, sind für uns unverbindlich, auch wenn wir ihnen nicht ausdrücklich widersprechen. Die Schriftform im Sinne dieser Geschäftsbedingungen wird durch die Textform (zum Beispiel E-Mail) gewahrt.
(2) Diese Geschäftsbedingungen gelten nur, wenn der Auftraggeber Unternehmer im Sinne von § 14 BGB, eine juristische Person des öffentlichen Rechts oder ein öffentlich-rechtliches Sondervermögen ist und seinen Sitz bzw. seine maßgebliche Niederlassung in Deutschland hat.
(3) Individuelle Vereinbarungen mit dem Auftraggeber einschließlich Nebenabreden, Ergänzungen und Änderungen haben in jedem Fall Vorrang vor diesen Bedingungen. Änderungen müssen schriftlich erklärt werden. Dasselbe gilt für rechtserhebliche Erklärungen und Anzeigen, die uns der Auftraggeber nach Vertragsabschluss abzugeben hat (z.B. Fristsetzung, Geltendmachung von Ansprüchen). Diese bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform.
(4) Die Allgemeinen Geschäftsbedingungen des Auftraggebers finden keine Anwendung und werden nicht Teil des Vertrages, selbst wenn das asz deren Geltung im Einzelfall nicht ausdrücklich widerspricht. Auch wenn das asz auf einen Auftrag Bezug nimmt, der Geschäftsbedingungen des Auftraggebers oder auf diese verweist, stellt dies kein Einverständnis mit deren Geltung dar.
§ 2 Angebote, Vertragsinhalt
(1) Unsere Angebote sind freibleibend. Die Angebote gelten höchsten dreißig (30) Tage, es sei denn die Frist wird schriftlich durch die Geschäftsführung des asz verlängert.
(2) Der Vertrag mit dem Auftraggeber wird schriftlich durch ein von bei den Vertragsschließenden unterzeichnetes Dokument abgeschlossen. Der Vertragsschluss kann auch elektronisch (bspw. per DocuSign oder vergleichbaren Signaturmethoden) erfolgen.
(3) Nebenabreden sind nur wirksam, wenn sie von beiden Vertragsparteien in Textform bestätigt werden.
§ 3 Leistungserbringung
(1) Zur Erfüllung unserer Aufgaben setzten wir geeignetes Fachpersonal, welches über die erforderlichen Qualifikationen verfügt und welches regelmäßig weitergebildet wird, ein.
(2) Die Namen und E-Mailadressen der eingesetzten Mitarbeitenden benennen wir zu Beginn der Zusammenarbeit. Vertretungen aufgrund von Urlaub, Erkrankungen etc. sind zulässig.
(3) Wir sind berechtigt, die Leistungen durch geeignete und von uns sorgfältig ausgewählte Dritte ausführen zu lassen. Wir stellen sicher, dass von uns ausgewählte Dritte die vertragsgemäßen Pflichten, welche auch für uns gelten, erfüllen (z.B. Geheimhaltung, Datenschutz, etc.)
(4) Die Leistungen werden sowohl in Räumlichkeiten des Auftraggebers als auch in unseren Praxen erbracht.
(5) Die Tätigkeiten werden von Montag bis Freitag zwischen 7:00 und 17:00 Uhr unter Wahrung des Arbeitszeitgesetzes erbracht. Für Tätigkeiten außerhalb der Geschäftszeiten oder am Wochenende entsteht ein preislicher Aufschlag von 50 Prozent.
§ 4 Preise und Zahlung
(1) Alle Preise verstehen sich zzgl. der jeweils geltenden Umsatzsteuer.
(2) Fremd- und Materialkosten (z.B. Laborkosten, Impfstoffe, Inanspruchnahme von Messstellen etc.) können dem Auftraggeber gesondert in Rechnung gestellt werden.
(3) Zahlungsziel: 14 Tage nach Rechnungseingang
(4) Wünscht der Auftraggeber eine Betreuung vor Ort (z.B. Teilnahme am Arbeitsschutzausschuss (ASA-Sitzung), Begehungen o. Ä.), werden die hierfür vereinbarten Termine mit mindestens zwei Stunden pro eingesetztem Mitarbeiter berechnet. Vom Auftraggeber abgesagte Vor-Ort-Termine gelten als Ausfallzeiten. Erfolgt die Absage nicht spätestens drei Arbeitstage vor dem vereinbarten Termin, wird die voll geplante Einsatzzeit mit dem vereinbarten jährlichen Stundenkontingent verrechnet bzw. in Rechnung gestellt (mindestens jedoch zwei Stunden pro eingesetztem Mitarbeiter).
(5) Der Auftraggeber kann dem asz gegenüber nur mit unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Forderungen aufrechnen. Aufrechnungs- und Zurückbehaltungsrechte des Auftraggebers sind nur mit rechtskräftig festgestellten, anerkannten oder unbestrittenen Forderungen statthaft.
§ 5 Mitwirkungspflichten
Um die vereinbarten Aufgaben ordnungsgemäß wahrnehmen zu können, ist der Auftraggeber insbesondere zu folgenden Mitwirkungen verpflichtet:
(1) Weitergabe aller sich ändernden Stammdaten, insbesondere Firmenname, Rechtsformänderungen, Anschriftenänderungen sowie Wechsel der Ansprechpartner und deren Kontaktdaten.
(2) Mitteilung der aktuellen Mitarbeiterzahlen bis zum 30.11. eines Kalenderjahres an das asz (E-Mail: sales@asz-gmbh.de; Stichwort: „Fluktuationsabfrage“). Liegen die korrekten Mitarbeiterzahlen nicht vor, kann das asz nicht gewährleisten, dass die gesetzlichen Anforderungen erfüllt werden. Erfolgt keine Rückmeldung, gilt die zuletzt gemeldete Mitarbeiterzahl als Grundlage für die Planung und Rechnungsstellung des Folgejahres.
(3) Übermittlung einer aktualisierten Standortliste, sobald sich die Anzahl der Standorte erhöht oder Leistungen an weiteren Standorten in Anspruch genommen werden sollen. Das asz prüft, ob eine Betreuung möglich und eine entsprechende Anpassung der Vergütung, basierend auf der neuen Mitarbeiterzahl und den erweiterten Einsatzzeiten, erforderlich ist.
(4) Bereitstellung aller für eine ordnungsgemäße Leistungserbringung erforderlichen Informationen und Auskünfte sowie Unterstützung der Mitarbeiter des asz bei der Durchführung ihrer Aufgaben.
(5) Ermöglichung von Betriebsbegehungen und Arbeitsplatzbesichtigungen sowie ggf. die Freistellung der Arbeitnehmer des Auftraggebers für erforderliche arbeitsmedizinische Vorsorgeuntersuchungen.
(6) Unterrichtung des asz über alle relevanten Vorkommnisse im Bereich der Arbeitssicherheit, insbesondere über Unfälle sowie Besuche oder Auflagen von Behörden und Unfallversicherungsträgern (z. B. Amt für Arbeitsschutz, Berufsgenossenschaft, Brandversicherung). Hierzu gehört auch die Weitergabe des einschlägigen Schriftverkehrs sowie die Gewährung des Zugangs zu sämtlichen Betriebsräumen.
(7) Der Auftraggeber hat gegenüber den vom asz eingesetzten Mitarbeitern kein Weisungsrecht. Das Weisungsrecht verbleibt ausschließlich beim asz. Umgekehrt hat das asz und deren Mitarbeiter kein Weisungsrecht gegenüber Beschäftigten des Auftraggebers.
(8) Die vereinbarte Jahreseinsatzzeit wird vom asz für den Auftraggeber verbindlich bereitgestellt. Es obliegt dem Auftraggeber, die bereitgestellten Leistungen kontinuierlich und über den Leistungszeitraum verteilt in Anspruch zu nehmen. Das asz weist darauf hin, dass bei unregelmäßiger oder unzureichender Inanspruchnahme nicht gewährleistet werden kann, dass die Leistungen vollständig erbracht werden können.
(9) Können die vereinbarten Betreuungszeiten trotz ordnungsgemäßen Leistungsangebots des asz aufgrund eines vom Auftraggeber zu vertretenden Verhaltens (z. B. nicht kontinuierlicher Abruf der Betreuungsleistungen) ganz oder teilweise nicht erbracht werden, gelten diese Leistungen als vollständig erbracht. Sie sind vom Auftraggeber in voller Höhe zu vergüten und werden entsprechend in Rechnung gestellt. Eine Erstattung bereits geleisteter Zahlungen erfolgt nicht.
(10) Bei Vor-Ort-Einsätzen hat der Auftraggeber sicherzustellen, dass ein funktionsfähiger Internetzugang über WLAN bereitsteht und die unentgeltlich zur Verfügung gestellten Räumlichkeiten den hygienischen Standards sowie den Anforderungen der Arbeitsstättenrichtlinien entsprechen (z. B. Helligkeit, Belüftung). Zudem sind die datenschutzrechtlichen Anfor-derungen – insbesondere für vertrauliche Arztgespräche – einzuhalten.
Bei Verständigungsproblemen in deutscher Sprache hat der Auftraggeber einen geeigneten Dolmetscher bereitzustellen.
§ 6 Fristen, Termine, Verzug
(1) Die von uns angegebenen Auftragsfristen sind grundsätzlich unverbindlich. Dies gilt nicht, wenn im Einzelfall ein verbindlicher Leistungszeitpunkt schriftlich vereinbart ist. Regelmäßig werden die Leistungserbringungen zu Beginn eines Vertragsjahres konkretisiert im Voraus festgelegt.
(2) Vereinbarte Leistungsfristen beginnen mit der vollständigen Erfül-lung der erforderlichen Mitwirkungshandlungen durch den Auftraggeber. Kommt dieser seiner Mitwirkungspflicht aus nicht von uns zu vertretenden Gründen nicht nach, sodass dadurch unsere Leistung erschwert oder unmöglich gemacht wird, so werden wir nach Ablauf einer dem Auftraggeber gesetzten Nachfrist von der Verpflichtung zur Leistungserbringung frei.
(3) Kommt der Auftraggeber in Annahmeverzug oder verletzt er schuldhaft sonstige Mitwirkungspflichten, sind wir berechtigt, Ersatz etwaiger hierdurch bedingter Mehraufwendungen zu verlangen. Weitergehende gesetzliche Ansprüche auf Schadensersatz bleiben unberührt.
(4) Wird die uns geschuldete Leistung durch unvorhersehbare und unverschuldete Umstände verzögert (z. B. Streiks, rechtmäßige Aussperrungen, Pandemien, höhere Gewalt, Betriebsstörungen, Transporthinder-nisse, Rohmaterialmangel, behördliche Maßnahmen – jeweils auch bei Vorlieferanten oder anderen Dritten (z.B. Laboren)), so sind wir berechtigt, die Leistung um die Dauer der Behinderung hinauszuschieben. Wir wer-den den Auftraggeber unverzüglich über die Nichtverfügbarkeit der Leistung oder Teilleistung informieren.
§ 7 Haftungsbeschränkung, Schadensersatz
(1) Die nachfolgenden Beschränkungen gelten für unsere vertragliche und außervertragliche (deliktische) Haftung sowie die Haftung wegen Verschuldens bei Vertragsschluss. Die Beweislast für die eine Haftungsbegrenzung oder einen Haftungsausschluss begründenden Tatsachen ob-liegt uns.
(2) Die Haftung des asz für einfache Fahrlässigkeit ist ausgeschlossen. Die Haftung des asz ist zudem auf den typischerweise vorhersehbaren Schaden beschränkt. Der Ersatz von Folgeschäden, entgangenem Gewinn und mittelbaren Schäden ist ausgeschlossen.
(3) Die Haftungsbeschränkungen und Haftungsbegrenzungen nach Abs. 2 gelten nicht
a) bei Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit;
b) bei Verletzung von Pflichten, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung der Vereinbarung überhaupt erst ermöglicht und auf deren Erfüllung der Auftraggeber regelmäßig vertrauen und auch vertrauen dürfte (Kardinalpflichten);
c) soweit das asz eine Garantie (§ 443 Abs. 2 BGB) übernommen hat.
(4) Die Vorschriften des Produkthaftungsgesetzes bleiben unberührt.
(5) Es besteht für das asz eine Betriebshaftpflichtversicherung für Schadensersatzansprüche nach gesetzlichen Haftpflichtbestimmungen mit den Deckungssummen für Personen- und / oder Sachschäden in Höhe von 10.000.000,00 € und für Vermögensschäden in Höhe von 1.000.000,00 €.
§ 8 Allgemeine Verpflichtungen / Vertraulichkeit
(1) Die Mitarbeitenden des asz sind verpflichtet, über alle Angelegenheiten, die ihnen im Rahmen der Betreuung und Beratung des Auftraggebers offenbart werden, insbesondere Produktionsabläufe und technische Einrichtungen, deren Geheimhaltung im Interesse des Auftraggebers liegt, strengstes Stillschweigen zu bewahren.
(2) Das asz oder seine Mitarbeitenden besitzen keinerlei Weisungsbefugnis im Unternehmen des Auftraggebers. Es ist nur beratend tätig. Deshalb trägt nach den einschlägigen Bestimmungen grundsätzlich der Auftraggeber die Verantwortung für Leben und Gesundheit seiner Beschäftigten.
(3) Der Auftraggeber verpflichtet sich, die ihm im Rahmen des Vertrages übermittelten Unterlagen und Kenntnisse (Know-How) Dritten nicht zugänglich zu machen.
§ 9 Datenschutz
(1) Wir sind berechtigt, alle zur Erfüllung des Vertrages erforderlichen Daten mit Hilfe elektronischer Datenverarbeitungsanlagen frei von Weisungen, in eigener Verantwortung, eigener Entscheidung und im eigenen Namen unter Beachtung der einschlägigen Vorschriften zum Schutz personenbezogener Daten, insbesondere derjenigen der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) und des Bundesdatenschutzgesetzes (BDSG), zu erheben, zu speichern, zu verändern, zu übermitteln oder sonst zu nutzen.
(2) Wir sichern zu, die mit der Datenverarbeitung befassten Personen auf das Datengeheimnis zu verpflichten, die Einhaltung der datenschutzrechtlichen Vorschriften zu überwachen.
(3) Wir sind berechtigt, die zur Erfüllung des Vertrages erforderlichen Daten auch durch Dritte (z. B. Honorarkräfte) verarbeiten zu lassen. Eine Datenverwaltung im Ausland ist ausgeschlossen.
(4) Weitere Hinweise zur Verarbeitung Ihrer personenbezogenen Daten finden Sie auf unserer Homepage (https://asz-gmbh.de/datenschutz/)
§ 10 Urheberrecht
(1) Alle Dokumente, Unterlagen und Dateien, die wir im Rahmen der Leistungserbringung einsetzen, sind urheberrechtlich geschützt. Wir räumen dem Auftraggeber ein nicht ausschließliches, zeitlich unbegrenztes Recht ein, diese Dokumente, Unterlagen und Dateien für den nach dem Vertrag erforderlichen Zweck zu nutzen.
(2) Soweit nicht anderweitig ausdrücklich und schriftlich bestätigt, ist die Nutzung nur für den Auftraggeber vorgesehen. Eine Zugänglichmachung für und Weitergabe an Dritte ist verboten.
§ 11 Sonstiges
(1) Der Auftraggeber verpflichtet sich, weder während noch nach einer eventuellen Beendigung des Vertragsverhältnisses Angestellte oder freie Mitarbeiter des asz weder mittelbar noch unmittelbar zu beschäftigen. Das gilt auch für ehemalige bei dem Auftraggeber eingesetzte Mitarbeiter bis 3 Jahre nach deren Ausscheiden beim asz.
(2) Das asz ist berechtigt, diese AGB zu ändern und/oder zu ergänzen, ins-besondere bei Änderungen der Gesetzeslage oder Rechtsprechung. Über solche Anpassungen wird der Auftraggeber in Schrift- oder Textform unter Zusendung der geänderten AGB informiert. Widerspricht der Auftraggeber den Änderungen bzw. Ergänzungen nicht innerhalb von vier Wochen nach Erhalt der Mitteilung in Schrift- oder Textform, gelten die neuen AGB als Vertragsbestandteil. In der Mitteilung wird das asz ausdrücklich auf diese Rechtsfolge hinweisen.
(3) Die neuen Versionen der AGB beeinträchtigen dabei nicht eventuelle Sondervereinbarungen, die zuvor zwischen dem Auftraggeber und dem asz getroffen wurden und weiterhin für die Nutzung der Dienstleistungen gelten, sofern keine offensichtlichen Unvereinbarkeiten bestehen. Sollte eine Klausel der AGB durch ein zuständiges Gericht als unwirksam erklärt werden, bleiben die übrigen Bestimmungen weiterhin gültig, sofern die Unwirksamkeit kein wesentliches Vertragselement betrifft.
(4) Sofern nicht anders angegeben, gilt die Tatsache, dass eine der Parteien eine Bestimmung der AGB nicht durchsetzt, zu keinem Zeitpunkt als Verzicht dieser Partei, eine solche Bestimmung zu einem späteren Zeitpunkt durchzusetzen.
(5) Der Auftraggeber erlaubt dem asz die Referenznennung und ist damit berechtigt, den Namen, das Logo und das Tätigwerden für den Auftraggeber sowie die Art der Tätigkeit ausschließlich zu eigenen Referenzzwecken, beispielsweise auf der Webseite www.asz-gmbh.de zu nutzen. Ein Widerruf ist jederzeit möglich.
§ 12 Vertragsstrafe
Für den Fall eines schuldhaften Verstoßes gegen die Verpflichtungen aus § 8 Abs. 3 und § 11 Abs. 1 verpflichtet sich der Auftraggeber zur Zahlung einer Vertragsstrafe, deren Höhe vom asz nach billigem Ermessen festge-setzt und im Streitfall vom zuständigen Gericht auf Angemessenheit überprüft werden kann (Neuer Hamburger Brauch).
§ 13 Benachrichtigungen
Alle Mitteilungen, die gemäß den AGB erforderlich sind, können, sofern in den AGB nicht anders angegeben, rechtsgültig durch eine einfache schriftliche Mitteilung (einfache Post, Fax oder E-Mail) an die uns zuletzt vorliegende angegebenen Adressen oder an eine andere Adresse, die später schriftlich mitgeteilt wird, erfolgen.
§ 14 Gerichtsstand und anwendbares Recht
(1) Erfüllungsort für alle Verpflichtungen aus dem Vertragsverhältnis ist Bielefeld.
(2) Gerichtsstand ist für alle sich aus dem Vertragsverhältnis ergebenden Streitigkeiten, wenn es sich bei dem Auftraggeber um einen Kaufmann, eine juristische Person des öffentlichen Rechts oder ein öffentlich-rechtliches Sondervermögen handelt, Bielefeld. Es steht uns jedoch frei, dass für den Sitz des Auftraggebers zuständige Gericht anzurufen.