Einstellungsuntersuchung – rechtssichere Grundlage für eine gesundheitlich geeignete Einstellung

Die Einstellungsuntersuchung ist eine medizinische Untersuchung im Zusammenhang mit der erstmaligen Aufnahme einer Tätigkeit. Ziel ist die Beurteilung, ob gesundheitliche Einschränkungen bei den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern vorliegen, die der vorgesehenen Tätigkeit entgegenstehen könnten. Sie unterstützt Arbeitgeberinnen und Arbeitgeber dabei, Risiken frühzeitig zu erkennen und die Sicherheit im Einstellungsprozess zu erhöhen. Richtig eingesetzt, trägt die Einstellungsuntersuchung zur Prävention, zur langfristigen Einsatzfähigkeit sowie zu einer rechtssicheren Personalentscheidung bei. asz begleitet Unternehmen dabei mit klaren Prozessen und arbeitsmedizinischer Expertise.

Wichtig ist die Abgrenzung der von der Betriebsärztin oder dem Betriebsarzt durchgeführten Einstellungsuntersuchung zu anderen Untersuchungsformen: Die arbeitsmedizinische Vorsorge dient dem Gesundheitsschutz und der Beratung bei bestehenden Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern, während die Eignungsuntersuchung gezielt die fortlaufende Eignung bestehender Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter für ihre jeweiligen Tätigkeiten bewertet. Die Einstellungsuntersuchung hingegen erfolgt vor Tätigkeitsbeginn meist bei potenziellen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern und darf nicht pauschal erfolgen. asz achtet auf diese klare rechtliche Trennung.

Gesetzliche Vorgaben zur Einstellungsuntersuchung

Eine allgemeine gesetzliche Pflicht zur Einstellungsuntersuchung durch den Betriebsarzt für alle Berufsgruppen besteht nicht. Verpflichtend kann sie jedoch werden, wenn gesetzliche Vorgaben dies verlangen, die Gefährdungsbeurteilung nach Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG § 5) besondere Risiken aufzeigt, sicherheitskritische Tätigkeiten übernommen werden sollen oder der Schutz anderer Personen betroffen ist.

Diese Voraussetzungen können beispielsweise in Berufen mit besonderen Gefahren oder Risiken vorliegen, etwa bei Tätigkeiten mit Gefahrstoffen, Strahlenbelastung oder im Gesundheitswesen (z. B. bei Tätigkeiten als Röntgenassistenz). Auch bei Arbeitsplätzen mit hoher Verantwortung für andere Menschen, wie bei Lokführerinnen und Lokführern, Pilotinnen und Piloten, Busfahrerinnen und Busfahrern oder Ärztinnen und Ärzten – können entsprechende gesetzliche Anforderungen eine Einstellungsuntersuchung vorsehen. Im öffentlichen Dienst, insbesondere bei Beamtinnen und Beamten, ist eine medizinische Untersuchung häufig Voraussetzung für die Einstellung. Zudem schreibt das Jugendarbeitsschutzgesetz (u. a. JArbSchG § 32 Abs. 1) für Jugendliche unter 18 Jahren vor, dass vor der Einstellung eine ärztliche Untersuchung stattgefunden haben muss; diese Untersuchung darf nicht älter als 14 Monate sein.

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Untersuchungsinhalte

In bestimmten Fällen, etwa im öffentlichen Dienst, kann eine Untersuchung durch eine Amtsärztin oder einen Amtsarzt erforderlich sein. Inhaltlich entspricht sie einer Einstellungsuntersuchung bei der geprüft wird, ob Bewerberinnen und Bewerber gesundheitlich dauerhaft einsatzfähig sind, ob Einschränkungen die vorgesehene Tätigkeit beeinflussen und ob besondere Risiken bestehen. Auch hier gilt: Es handelt sich nicht um eine umfassende Gesundheitsprüfung, sondern um eine auf die Tätigkeit bezogene Untersuchung.

Je nach Tätigkeit kann die Einstellungsuntersuchung ein ärztliches Gespräch, eine körperliche Untersuchung sowie Seh- und Hörtests umfassen. Zusätzlich können Funktions- oder Belastungstests Bestandteil sein. Der Umfang wird individuell festgelegt und nicht pauschal durchgeführt.

Die Einstellungsuntersuchung kann entweder in einer arbeitsmedizinischen Praxis oder direkt im Betrieb stattfinden. asz bietet beide Varianten an und sorgt für eine reibungslose Organisation – auch wenn mehrere Bewerberinnen und Bewerber gleichzeitig untersucht werden.

Sicherheit und Prävention durch Einstellungsuntersuchungen

Eine strukturierte Einstellungsuntersuchung durch einen Betriebsarzt hilft dabei, gesundheitliche Risiken frühzeitig zu erkennen, Fehlbesetzungen zu vermeiden, langfristige Ausfälle zu reduzieren und die Sicherheit am Arbeitsplatz zu erhöhen. Damit ist sie ein wichtiger Baustein präventiver Personalplanung.

Besonders sinnvoll ist eine Einstellungsuntersuchung bei körperlich belastenden Tätigkeiten, bei sicherheitsrelevanten Arbeitsplätzen, bei Tätigkeiten mit besonderen gesundheitlichen Anforderungen oder dann, wenn Unsicherheiten zur gesundheitlichen Eignung bestehen. asz berät Arbeitgeberinnen und Arbeitgeber individuell, ob eine Einstellungsuntersuchung im konkreten Fall angemessen ist.

Ein Team von Handwerkerinnen und Handwerkern in blauer Kleidung hört aufmerksam einem Chef in Anzug zu. Der Chef hält einen weißen Helm und spricht mit klaren Gesten. Alle wirken interessiert und konzentriert. Im Hintergrund sieht man Maschinen und eine helle Werkstatt.

Ärztliche Schweigepflicht und Informationen für Arbeitgebende

Arbeitgeberinnen und Arbeitgeber erhalten ausschließlich eine Aussage zur gesundheitlichen Eignung (geeignet, eingeschränkt geeignet oder nicht geeignet) sowie gegebenenfalls Hinweise zu Einschränkungen in Bezug auf die Tätigkeit. Diagnosen oder medizinische Detailinformationen bleiben vertraulich. Die betriebsärztliche Betreuung unterliegt der ärztlichen Schweigepflicht; asz stellt eine klare und rechtssichere Kommunikation sicher.

Nicht zulässig sind unter anderem Fragen nach einer Schwangerschaft (außer bei zwingender Tätigkeitserfordernis), Fragen zu nicht arbeitsrelevanten Vorerkrankungen oder allgemeine Gesundheitsabfragen ohne Tätigkeitsbezug. Ebenso unzulässig sind Fragen zu privaten oder religiösen Überzeugungen sowie zu Vorstrafen ohne Tätigkeitsbezug. Die Untersuchung darf sich ausschließlich auf den vorgesehenen Arbeitsplatz beziehen.

Durchführung und Kosten

Die Kosten trägt grundsätzlich die Arbeitgeberin oder der Arbeitgeber. Für Bewerberinnen und Bewerber entstehen keine Kosten. asz bietet hierfür transparente Kostenmodelle ohne überschüssige Zusatzleistungen.

Die Dauer einer Einstellungsuntersuchung liegt meist zwischen 30 und 60 Minuten. Arbeitgeberinnen und Arbeitgeber erhalten im Anschluss eine klare, verständliche Eignungsaussage, ohne medizinische Detaildaten.

In der Regel sollten Bewerberinnen und Bewerber einen gültigen Ausweis, den Impfpass sowie gegebenenfalls eine vorhandene Sehhilfe und ggf. vorhandene medizinische Unterlagen mit Bezug zur Tätigkeit mitbringen. Das asz informiert hierbei im Vorfeld transparent über die jeweiligen Anforderungen.

Arzt berät Patient zu Vorsorge am Schreibtisch

Einstellungsuntersuchungen verantwortungsvoll einsetzen

Die Einstellungsuntersuchung ist ein sinnvolles Instrument, um neue Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter sicher, gesundheitlich geeignet und rechtssicher einzusetzen. Sie schützt Beschäftigte, unterstützt Arbeitgeberinnen und Arbeitgeber und erhöht die Qualität von Einstellungsentscheidungen.

asz begleitet Unternehmen bei Einstellungsuntersuchungen im Rahmen der betriebsärztlichen Betreuung strukturiert, fachlich fundiert und praxisnah.

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Miriam Sivamoorthy
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