Arbeitsmedizinische Vorsorge und Untersuchungen
Die Gesundheit und Sicherheit Ihrer Mitarbeitenden ist entscheidend für den Erfolg Ihres Unternehmens. Um dies zu gewährleisten, sind regelmäßige arbeitsmedizinische Vorsorgen unerlässlich. Diese bieten nicht nur Schutz für die Mitarbeitende, sondern helfen Ihnen auch, die gesetzlichen Vorgaben einzuhalten und betriebliche Ausfallzeiten zu minimieren.
In diesem Artikel erfahren Sie alles, was Sie über arbeitsmedizinische Vorsorgen wissen müssen.
Arbeitsmedizinische Vorsorge: Ein wesentlicher Baustein zum betrieblichen Gesundheitsschutz
Die arbeitsmedizinische Vorsorge ist ein zentraler Bestandteil des betrieblichen Gesundheitsschutzes. Sie umfasst medizinische Untersuchungen, die darauf abzielen, die Gesundheit der Beschäftigten am Arbeitsplatz zu schützen und zu fördern.
Ziele der arbeitsmedizinischen Vorsorgen
- Früherkennung von arbeitsbedingten Gesundheitsrisiken
- Prävention von Berufskrankheiten und arbeitsbedingten Gesundheitsproblemen
- Gewährleistung eines sicheren und gesunden Arbeitsumfelds
Was geschieht bei einer arbeitsmedizinischen Vorsorge?
Der Umfang einer arbeitsmedizinischen Vorsorge hängt von der Tätigkeit und den damit verbundenen Risiken ab. Typische Bestandteile sind:
- Ärztliche Beratung und Anamnese
- Körperliche Untersuchungen
- Apparative Diagnostik (Sehtest, Hörtest, EKG...)
- Dokumentation und Bescheinigung
Wie oft sollten arbeitsmedizinische Vorsorgen durchgeführt werden?
Die Häufigkeit arbeitsmedizinischer Vorsorgen richtet sich nach den gesetzlichen Vorgaben und den individuellen Gefährdungen am Arbeitsplatz.
Arbeitsmedizinische Vorsorgen folgen in der Regel diesem zeitlichen Ablauf:
Erstuntersuchung
Vor Aufnahme der gefährdenden Tätigkeit
Zweite Vorsorge
Innerhalb von 12 Monaten nach der Erstuntersuchung
Weitere Vorsorgen
Spätestens alle 36 Monate
Die genauen Fristen können je nach Art der Tätigkeit und Gefährdung variieren. Der Betriebsarzt oder die Betriebsärztin legt die individuellen Wiedereinbestellungsfristen unter Berücksichtigung der Arbeitsplatzbedingungen und der gesundheitlichen Voraussetzungen der Beschäftigten fest.
Ihre Pflichten als Arbeitgeber
Als Arbeitgebende sind Sie nach dem Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG) und der Verordnung über arbeitsmedizinische Vorsorgen (ArbMedVV) verpflichtet, arbeitsmedizinische Vorsorgen zu veranlassen oder anzubieten, wenn eine Gefährdung für Ihre Beschäftigten am Arbeitsplatz besteht. Eine sorgfältig durchgeführte Gefährdungsbeurteilung hilft Ihnen, die Art und Notwendigkeit der Vorsorgen zu bestimmen.
Neben der Organisation der Untersuchungen sind Sie auch für die Übernahme aller Kosten und die Dokumentation der Durchführung verantwortlich. Dies trägt nicht nur zur Sicherheit Ihrer Mitarbeitenden bei, sondern stärkt auch die betriebliche Gesundheitsvorsorge und minimiert das Risiko von Fehlzeiten.
Wichtig ist, dass die arbeitsmedizinische Vorsorge während der Arbeitszeit stattfinden sollte und alle relevanten Informationen über die Arbeitsplatzverhältnisse den durchführenden Ärzt:innen zur Verfügung gestellt werden müssen. Zudem sind Sie verpflichtet, eine Vorsorgekartei zu führen, in der dokumentiert wird, wann und aus welchen Anlässen arbeitsmedizinische Vorsorgen stattgefunden haben.