Was ist der Unterschied zwischen arbeitsmedizinischer Vorsorge und Eignungsuntersuchung?
Der Unterschied zwischen arbeitsmedizinischer Vorsorge und Eignungsuntersuchung liegt in den Zielen und der Durchführung:
Der Unterschied zwischen arbeitsmedizinischer Vorsorge und Eignungsuntersuchung liegt in den Zielen und der Durchführung:
Arbeitsmedizinische Vorsorge dient der Prävention arbeitsbedingter Erkrankungen. Sie umfasst regelmäßige Untersuchungen, um gesundheitliche Risiken frühzeitig zu erkennen und zu minimieren. Diese Vorsorge ist oft gesetzlich vorgeschrieben und orientiert sich an der Gefährdungsbeurteilung des Arbeitsplatzes.
Eignungsuntersuchungen überprüfen die gesundheitliche Eignung von Mitarbeitenden für spezifische Tätigkeiten. Sie können vor der Einstellung oder während des Arbeitsverhältnisses durchgeführt werden, insbesondere in Berufen mit hohen Sicherheitsanforderungen.
Welche Arten der arbeitsmedizinischen Vorsorge gibt es?
Die arbeitsmedizinische Vorsorge wird nach der Verordnung über arbeitsmedizinische Vorsorgen (ArbMedVV) in drei Kategorien eingeteilt:
1. Pflichtvorsorge
Sie ist verpflichtend und muss vom Arbeitgebenden veranlasst werden, wenn aufgrund der ausgeübten Tätigkeit besondere Risiken für die Beschäftigten bestehen. Die Beschäftigten dürfen bestimmte Tätigkeiten nicht ausüben, ohne an den Pflichtvorsorgen teilzunehmen.
2. Angebotsvorsorge
In bestimmten Fällen muss der Arbeitgebende den Beschäftigten Vorsorgen anbieten, z.B. bei Tätigkeiten an Bildschirmgeräten. Die Teilnahme ist jedoch freiwillig.
3. Wunschvorsorge
Beschäftigte haben das Recht, auf eigenen Wunsch arbeitsmedizinische Vorsorgen in Anspruch zu nehmen, wenn durch die ausgeübte Tätigkeit eine Gefährdung zu erwarten ist. Der Arbeitgebende ist verpflichtet, dies zu ermöglichen.
Häufige arbeitsmedizinische Vorsorgen
Zu den häufigsten arbeitsmedizinischen Vorsorgen gehören:
- Pflicht- oder Angebotsvorsorge bei Tätigkeiten mit Infektionsgefährdung
- Angebotsvorsorge für Tätigkeiten an Bildschirmgeräten (ehemals G37)
- Pflicht- oder Angebotsvorsorge bei Tätigkeiten mit Lärmexposition (G20)
- Angebotsvorsorge bei Tätigkeiten mit wesentlich erhöhten körperlichen Belastungen (ehemals G46)
Diese Vorsorgen basieren auf der Verordnung zur arbeitsmedizinischen Vorsorge (ArbMedVV) und den entsprechenden Arbeitsmedizinischen Regeln (AMR). Sie dienen der Früherkennung und Prävention arbeitsbedingter Gesundheitsrisiken sowie der individuellen Aufklärung und Beratung der Beschäftigten
Gefährdungsbeurteilung als Basis
Mit der Gefährdungsbeurteilung werden systematisch mögliche Risiken für die Mitarbeitenden am Arbeitsplatz ermittelt und bewertet. Sie dient als Grundlage für:
- Die Planung gezielter Präventionsmaßnahmen
- Die Durchführung arbeitsmedizinischer Untersuchungen
- Die Optimierung betrieblicher Abläufe
Branchen mit erhöhtem Bedarf
Besonders wichtig ist regelmäßige Vorsorge in Branchen mit erhöhten Risiken, wie:
- Gesundheitswesen
- Baugewerbe
- Industrie
- Kinderbetreuung
- Handwerk
Durch die konsequente Umsetzung arbeitsmedizinischer Vorsorge auf Basis fundierter Gefährdungsbeurteilungen können Arbeitgebende nicht nur ihrer gesetzlichen Pflicht nachkommen, sondern auch aktiv zur Gesunderhaltung ihrer Belegschaft und zum Unternehmenserfolg beitragen.