Sicherheitstechnische Betreuung – gesetzlich verankert und wirksam organisiert

Die Sicherheitstechnische Betreuung ist kein „nice to have“, sondern ein gesetzlich gefordertes Element der Arbeitssicherheit. Ziel ist, dass Arbeitgeberinnen und Arbeitgeber den Arbeitsschutz nicht nur formal erfüllen, sondern systematisch planen, umsetzen und nachweisen können – von der Gefährdungsbeurteilung über Unterweisungen bis hin zur Wirksamkeitskontrolle von Maßnahmen.

Rechtsgrundlage ist vor allem das Arbeitssicherheitsgesetz (ASiG): Es verpflichtet Arbeitgeberinnen und Arbeitgeber, Fachkräfte für Arbeitssicherheit (Sifa) schriftlich zu bestellen (§ 5 ASiG) und beschreibt deren Aufgaben als Unterstützung in allen Fragen der Arbeitssicherheit und der Unfallverhütung (§ 6 ASiG). Ergänzend konkretisiert die DGUV Vorschrift 2 (Betriebsärztliche und sicherheitstechnische Betreuung), wie die sicherheitstechnische Betreuung in der Praxis zu organisieren ist – inklusive Betreuungsarten, Grund- und betriebsspezifischer Betreuung sowie der Systematik zur Ermittlung des Betreuungsumfangs.

Im asz werden diese Anforderungen so umgesetzt, dass die sicherheitstechnische Betreuung in Ihrem Betrieb praktisch funktioniert: effizient, ressourcenschonend und transparent – mit persönlicher Betreuung, interdisziplinärem Team, digitaler Plattform für Fristen und Nachweise sowie praxiserprobten Prozessen aus über 50 Jahren Erfahrung. Damit wird aus Pflicht ein belastbares System, das messbar zur Sicherheit beiträgt und Führungskräfte entlastet.

asz-Leistungen & Ihr Vorteil

Im asz können die Leistungen der sicherheitstechnische Betreuung je nach Bedarf als Komplettpaket oder als Einzel-Elemente gebucht werden. Je nachdem welche Art der Gefahr(en) und Gefahrenstufe(n) im Unternehmen wirken, kann die Regel- bzw. Grundbetreuung gesetzlich ausreichen, in vielen Fällen muss sie gepaart mit der betriebsspezifischen Betreuung umgesetzt werden, wobei das asz im Rahmen der sicherheitstechnische Betreuung folgende Elemente anbietet:

Regel- bzw. Grundbetreuung

  • Stellung einer Sicherheitsfachkraft (Sifa bzw. Fasi)
  • Betriebsbegehungen inkl. audit-fester Dokumentation
  • Unterstützung bei Gefährdungsbeurteilungen (insb. Tätigkeiten, Maschinen und Gefahrstoffe)
  • Betriebsanweisungen
  • Sicherheitstechnische Beratung als Teil der sicherheitstechnischen Betreuung
  • Untersuchungen nach Ereignissen (z.B. Unfallanalysen)
  • Unterstützung bei der allgemeinen Sicherheitsunterweisung
  • Beratung zu Arbeitsmitteln und persönlichen Schutzausrüstung (PSA)
  • Planung, Durchführung und Aktualisierung aller gebuchten Elemente der sicherheitstechnischen Betreuung
  • Teilnahme an und Moderation von ASA-Sitzungen (ab der 21. Mitarbeiterin oder Mitarbeiter)
  • Messungen (u.a. Lärm, Licht, Klima)
  • Newsletter mit relevanten Informationen zum Arbeitsschutz

Betriebsspezifische Betreuung

  • Alle bereits genannten Elemente der Grundbetreuung,
    sowie Gefährdungsanalysen und Beurteilung vorgreifend auf neue Arbeitsweisen, -Prozesse und -Mittel im Rahmen der sicherheitstechnischen Betreuung
  • Unterstützung bei der Einführung von Arbeitsschutzmanagementsystemen
  • Gefahrenstoffmanagement
  • Unterstützung bei betrieblichen Veränderungen in den Arbeitsbedingungen und in der Organisation
  • Unterstützung und Beratung bei externen Entwicklungen mit spezifischem Einfluss auf die Organisation

Diese Elemente werden effizient, je nach Wunsch, durch eine Sicherheitsfachkraft für Sie umgesetzt, sodass Sie eine sicherheitstechnische Betreuung erhalten, die rechtssicher ist und im betrieblichen Alltag spürbare Wirkung zeigt.

Sicherheitstechnischen Betreuung anfordern und rechtlich absichern.

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Arbeitsschutzbetreuung nach Betriebsgröße

Die gesetzliche Pflicht zur Betreuung gilt grundsätzlich für jeden Betrieb in Deutschland, die Ausgestaltung hängt allerdings von Betriebsgröße, Branche und Gefährdungsprofil ab. Neben der Grund- und betriebsspezifischen Betreuung sind nach DGUV Vorschrift 2 zudem die folgenden Betreuungsformen möglich. Für die Modellentscheidung ist u.a. die Mitarbeiterinnen- und Mitarbeiteranzahl des Betriebs maßgebend und kann wie folgt erklärt werden:

  • Kleinbetriebsbetreuung
    • Für Unternehmen mit bis zu 20 Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern
  • Grundbetreuung
    • Für Unternehmen ab 21 Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern
  • Grundbetreuung & Betriebsspezifische Betreuung
    • Für Unternehmen ab 21 Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern
    • Zusätzlich zur Grundbetreuung erfordern gewisse Gegebenheiten und Gefahren im Unternehmen die betriebsspezifische Betreuung, um gesetzlichen Anforderungen zu erfüllen – und damit die sicherheitstechnische Betreuung vollständig abzudecken.
  • Unternehmermodell
    • Für Unternehmen mit bis zu 50 Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern
    • Schulung der Unternehmerin/des Unternehmers, sodass sie die als erste Ansprechperson für die Arbeitssicherheit gilt & Aufgaben der Sicherheitsfachkraft übernehmen kann; die sicherheitstechnische Betreuung bleibt dabei regelkonform strukturiert.

 

Der asz-Mehrwert: Je größer und komplexer der Betrieb, desto wichtiger sind klare und transparente Prozesse: regelmäßige Kommunikation, Begehungen, planbare Arbeitsschutztermine, definierte Verantwortlichkeiten und ein sauberer Nachweisaufbau. Deswegen skaliert das asz die sicherheitstechnische Betreuung so, dass sie zur Realität passt – vom Kleinbetrieb mit klaren Basics bis zum standortübergreifenden Konzern.

asz-Zusammenarbeit im Rahmen der sicherheitstechnischen Betreuung

Die Zusammenarbeit mit Kundinnen und Kunden erfolgt transparent nach folgendem Ablauf – damit die sicherheitstechnische Betreuung für Sie planbar und nachweisbar wird:

  • Start & Bedarfsklärung: Zunächst werden Struktur, Risiken und vorhandene Unterlagen erfasst und gemeinsam mit Ihnen festgelegt, welche Ziele und Kennzahlen für Ihre Arbeitssicherheit relevant sind.
  • Ist-Analyse: Begehungen, Interviews und Dokumentencheck – mit Fokus auf realer Wirksamkeit, nicht Papier.
  • Planung: Priorisierter Maßnahmenplan, Verantwortlichkeiten, Zeitachsen, Unterweisungskonzept und Dokumentationsstandard.
  • Umsetzung & Begleitung: Operative Unterstützung, Schulung, Dokumentation und Moderation von Veränderungsprozessen; auf Wunsch Übernahme der laufenden Koordination und des Fristenmanagements.
  • Controlling & Weiterentwicklung: Regeltermine, Wirksamkeitskontrolle und Aktualisierung bei Änderungen.

 

Hiermit wird die Arbeitssicherheit im Alltag steuerbar: Arbeitgeberinnen und Arbeitgeber behalten den Überblick, reduzieren Haftungsrisiken und schaffen sichere Bedingungen für den gesamten Betrieb – dauerhaft, nachvollziehbar und passend zu Ihrer Praxis.

Betreuungsmodell-Check buchen: das asz ordnet Ihren Betrieb ein und erstellt eine konkrete Übersicht notwendiger Leistungen für Ihren Betrieb in der sicherheitstechnischen Betreuung inkl. Grund- und betriebsspezifischer Betreuung.

Miriam Sivamoorthy
Geschäftsführerin

Rechtsrahmen & Verantwortlichkeiten

Die sicherheitstechnische Betreuung bewegt sich in einem klaren rechtlichen Rahmen und wird mehrheitlich im Arbeitssicherheitsgesetz und in der DGUV Vorschrift 2 festgelegt.

Das Arbeitssicherheitsgesetz (ASiG) verpflichtet Arbeitgeberinnen und Arbeitgeber nach § 5 ASiG, Fachkräfte für Arbeitssicherheit schriftlich zu bestellen und ihnen Aufgaben verbindlich zu übertragen. In § 6 ASiG werden die Aufgaben dieser Fachkräfte konkretisiert: Sie beraten und unterstützen in allen Fragen der Arbeitssicherheit, weisen auf Mängel hin, wirken bei der Unfallverhütung mit und unterstützen eine menschengerechte Gestaltung der Arbeit. Für die Praxis ist dabei entscheidend: Die Fachkraft für Arbeitssicherheit kann die Unternehmerverantwortung gesetzlich nicht übernehmen, sondern sorgt dafür, dass Pflichten strukturiert umgesetzt werden können.

Die DGUV Vorschrift 2 ergänzt diesen gesetzlichen Rahmen, indem sie die sicherheitstechnische Betreuung organisatorisch konkretisiert. Sie legt fest, welche Betreuungsarten möglich sind und wie sich die Betreuung in Grundbetreuung und betriebsspezifische Betreuung aufteilt. Zudem beschreibt sie die Systematik zur Zuordnung von Betreuungsgruppen und zur Ermittlung des Betreuungsumfangs. Für viele Betriebe ist die DGUV Vorschrift 2 die zentrale operative Leitlinie, um aus den allgemeinen gesetzlichen Pflichten eine praktikable Planung abzuleiten – beispielsweise in Form eines Jahresplans mit klaren Themen, Terminen, Zuständigkeiten und einem nachvollziehbaren Vorgehen.

Aus diesen Vorgaben ergeben sich klare Praxisfolgen für Unternehmen: Wenn die formale Bestellung einer Sicherheitsfachkraft fehlt oder die Betreuungssystematik nicht sauber aufgebaut ist, entstehen schnell Nachweislücken, ein typischer Schwachpunkt bei Begehungen, Audits oder nach Ereignissen wie Unfällen. Diese können zu Bußgeldern oder bei vorsätzlichem Handeln zu Freiheitsstrafen führen. Wirksame Betreuung zeigt sich nicht darin, möglichst viele Dokumente zu sammeln, sondern in nachvollziehbaren Entscheidungen, dokumentierten Maßnahmen und einer belastbaren Wirksamkeitskontrolle – der Kern einer soliden sicherheitstechnische Betreuung.

Das asz erstellt die sicherheitstechnische Betreuung für Unternehmen basierend auf den relevanten rechtlichen Vorgaben und ergänzt diese mit praktischem Know-How aus 50 Jahren Erfahrung in verschiedensten Branchen und Unternehmensgrößen.

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Fachkräfte für Arbeitssicherheit

Die Auswahl der Fachkraft für Arbeitssicherheit ist eine Organisationsentscheidung mit Rechtsbezug: Arbeitgeberinnen und Arbeitgeber müssen sicherstellen, dass die Sifa fachlich geeignet ist und im Betrieb wirksam arbeiten kann. In der Praxis gibt es drei Wege: interne Bestellung, externe Einzelbeauftragung oder Betreuung über einen überbetrieblichen Dienstleister – entscheidend ist, dass die sicherheitstechnische Betreuung konsistent organisiert wird.

Aufgabenfelder, die rechtlich „mitgedacht“ werden müssen:

  • Gefährdungsbeurteilungen: Die Sifa unterstützt bei Struktur, Methodik, Ableitung und Priorisierung von Maßnahmen.
  • Begehungen und Mängelmanagement: Feststellungen werden dokumentiert, Maßnahmen werden terminiert und Verantwortlichkeiten zugewiesen.
  • Unfallanalyse / „Beinaheereignisse“: Aus Ereignissen werden systematische Verbesserungen abgeleitet.
  • Arbeitsverfahren, Arbeitsmittel, PSA: Einführung, Änderung und Auswahl werden sicherheitstechnisch begleitet.
  • Unterweisungs- und Informationssystematik: Inhalte müssen zur Tätigkeit passen, verständlich sein und nachweisbar erfolgen.

 

Der asz-Mehrwert: Das asz bringt nicht nur Sifa-Kompetenz, sondern ein interdisziplinäres Setup: Arbeitssicherheit abgestimmt mit Arbeitsmedizin, BGM, Brandschutz, Prüfungen und Schulungen – alles aus einer Hand. Das senkt Schnittstellenrisiken und spart interne Koordination, wodurch bessere Ergebnisse erzielt und Kosten gesenkt werden – die sicherheitstechnische Betreuung wird insgesamt stabiler.

Sicherheitstechnische Betreuung mit asz – rechtssicher, unkompliziert, wirksam

Die sicherheitstechnische Betreuung ist nur dann erfolgreich, wenn sie zwei Anforderungen gleichzeitig erfüllt: gesetzliche Korrektheit (ASiG, DGUV Vorschrift 2) und Umsetzbarkeit im Betrieb. Genau darauf ist der Ansatz beim asz ausgerichtet: Rechtssicherheit, effiziente Prozesse, digitale Transparenz und persönliche Betreuung werden verbunden – und so ein Arbeitsschutz geschaffen, der im Alltag funktioniert und Führungskräfte entlastet.

Die sicherheitstechnische Betreuung mit asz als externer Dienstleister zeichnet sich hierbei durch erhöhte Effizienz und verbesserten Qualität aus, dank der all-digital-Strategie. Diese Arbeitsweise spüren Kundinnen und Kunden nicht nur im Preis, sondern auch in der klaren und messbaren Qualität der Arbeitssicherheit, wodurch Arbeitgeberinnen und Arbeitgeber sich letztlich rechtssicher machen.

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