G42 Untersuchung: Arbeitsmedizinische Vorsorge bei Infektionsgefährdung rechtssicher umsetzen
Gesundheitsschutz ist rechtlich Chefsache: Schützen Sie Ihre Mitarbeitenden wenn sie Kontakt zu biologischen Arbeitsstoffen haben und minimieren Sie Ihre Haftungsrisiken. Die arbeitsmedizinische Vorsorge „G42“ (Tätigkeiten mit Infektionsgefährdung) ist für viele Branchen gesetzlich vorgeschrieben. Erfahren Sie, wann diese Pflicht besteht, wie der Ablauf geregelt ist und wie asz Sie als zuverlässiger Partner bei der Umsetzung der G42 Untersuchung entlastet.
Sichern Sie sich rechtlich ab, reduzieren Sie Fehlzeiten und positionieren Sie sich als verantwortungsvoller Arbeitgeber!
- Rechttsicherheit
- Belastbare Dokumentation
- Transparenz








Die Herausforderung: Unsichtbare Risiken im Arbeitsalltag
- Als Geschäftsführerin, Geschäftsführer oder HR-Verantwortlicher tragen Sie die rechtliche Verantwortung für die Sicherheit und Gesundheit Ihrer Belegschaft. In vielen Berufen sind Mitarbeitende täglich sogenannten biologischen Arbeitsstoffen ausgesetzt – ob Viren, Bakterien oder Pilzen. Eine Infektionsgefährdung besteht nicht nur im medizinischen Bereich, sondern auch in vielen anderen Wirtschaftszweigen.
Als Geschäftsführerin, Geschäftsführer oder HR-Verantwortlicher tragen Sie die rechtliche Verantwortung für die Sicherheit und Gesundheit Ihrer Belegschaft. In vielen Berufen sind Mitarbeitende täglich sogenannten biologischen Arbeitsstoffen ausgesetzt – ob Viren, Bakterien oder Pilzen. Eine Infektionsgefährdung besteht nicht nur im medizinischen Bereich, sondern auch in vielen anderen Wirtschaftszweigen.
Wenn Sie die gesetzlichen Anforderungen der Arbeitsmedizinischen Vorsorgeverordnung (ArbMedVV) und der Biostoffverordnung nicht erfüllen, drohen im Ernstfall empfindliche Bußgelder, haftungsrechtliche Konsequenzen und im schlimmsten Fall langfristige Personalausfälle. Eine strukturierte, professionell durchgeführte G42 Untersuchung schützt nicht nur die Gesundheit Ihres Teams, sondern stellt auch die dringend benötigte Rechtssicherheit für Sie als Arbeitgeberin oder Arbeitgeber her.
Jetzt zur G42 Untersuchung beraten lassen!
Was ist die G42 Untersuchung genau?
Die G42 Untersuchung – in der modernen Fachsprache der Arbeitsmedizin auch als arbeitsmedizinische Vorsorge bei Tätigkeiten mit Infektionsgefährdung bezeichnet (ehem. G 42 nach DGUV Grundsatz) – ist eine essenzielle Maßnahme des betrieblichen Gesundheitsschutzes. Im Fokus steht der Schutz der Beschäftigten vor Infektionen, die durch den Kontakt mit biologischen Arbeitsstoffen am Arbeitsplatz ausgelöst werden können.
Es geht bei der G42 Untersuchung konkret um den Schutz vor Erregern, die schwere bis lebensbedrohliche Krankheiten auslösen können. Die gesetzliche Grundlage hierfür bildet in Deutschland vor allem die Arbeitsmedizinische Vorsorgeverordnung (ArbMedVV) in Verbindung mit der Biostoffverordnung. Abhängig von den Ergebnissen Ihrer unternehmensinternen Gefährdungsbeurteilung wird die Vorsorge entweder als Pflichtvorsorge (vor Aufnahme der Tätigkeit zwingend durchzuführen) oder als Angebotsvorsorge (Mitarbeitenden muss die Vorsorge angeboten werden, die Teilnahme ist aber freiwillig) eingestuft.
Ziel der G42 Untersuchung ist es, arbeitsbedingte Erkrankungen durch Bakterien, Viren oder Pilzen frühzeitig zu erkennen, individuelle gesundheitliche Risiken zu minimieren und den Immunstatus der Mitarbeitenden (beispielsweise durch eine Impfung) aufzubauen oder aufzufrischen. Damit erfüllen Sie nicht nur Ihre Pflicht als Arbeitgeber, sondern investieren aktiv in den Erhalt der Arbeitsfähigkeit Ihres Teams.
Für welche Branchen und Tätigkeiten ist die G42 Untersuchung Pflicht?
Die Relevanz der G42 Untersuchung erstreckt sich über weit mehr Branchen, als auf den ersten Blick ersichtlich ist. Besonders relevant ist die G42 Untersuchung für folgende Einsatzbereiche und Zielgruppen:
Kliniken, Arztpraxen und Pflege: Das gesamte medizinische und pflegerische Personal unterliegt einem extrem hohen Risiko. Blutabnahmen, Wundversorgung oder der Umgang mit Körperflüssigkeiten bergen stets die Gefahr einer Infektion (beispielsweise Hepatitis B oder C). Hier ist die G42 Untersuchung fast ausnahmslos eine Pflichtvorsorge.
Forschung und Laboratorien: Mitarbeitende in mikrobiologischen, virologischen oder humanmedizinischen Laboren haben oft gezielten Kontakt mit hochinfektiösen biologischen Arbeitsstoffen. Die strengen Vorgaben der Biostoffverordnung machen eine regelmäßige ärztliche Untersuchung und Beratung hier unerlässlich.
Kinderbetreuung und Pädagogik: Erzieherinnen und Erzieher in Kindergärten sowie Lehrkräfte an Förderschulen kommen regelmäßig mit sogenannten Kinderkrankheiten (Mumps, Masern, Röteln, Keuchhusten) in Kontakt. Da das Immunsystem hier besonders gefordert ist, sieht der Gesetzgeber entsprechende Vorsorgen inkl. G42 vor.
Abfallwirtschaft und Abwasserbehandlung: Tätigkeiten in Kläranlagen, bei der Müllabfuhr oder im Recyclingbereich gehen mit einem massiven Risiko für Infektionen durch Bakterien, Viren und Pilzsporen einher. Eine Infektionsgefährdung durch Hepatitis A oder Tetanus ist hier ein ständiger Begleiter, weshalb die arbeitsmedizinische Vorsorgeuntersuchung G42 zwingend durchgeführt werden muss.
Forstwirtschaft, Gartenbau und Tiermedizin: Auch im Freien lauern Gefahren. Wer im Forst oder im Garten- und Landschaftsbau arbeitet, ist einem erhöhten Risiko für durch Zecken übertragene Krankheiten (FSME, Borreliose) ausgesetzt. In der Tiermedizin oder in landwirtschaftlichen Betrieben spielen Zoonosen (von Tieren auf Menschen übertragbare Krankheiten) eine große Rolle, was die G42 Untersuchung ebenfalls erforderlich macht.
Prüfen Sie jetzt, ob in Ihrem Betrieb eine Pflichtvorsorge besteht.
Ablauf und Inhalte der arbeitsmedizinischen Vorsorge G42
Damit Sie als Arbeitgeber genau wissen, was auf Ihre Belegschaft zukommt, ist es wichtig, den Ablauf der G42 Untersuchung transparent zu kommunizieren. Eine professionell durchgeführte G42 Untersuchung durch einen qualifizierten Arzt für Arbeitsmedizin umfasst mehrere detaillierte Schritte:
1. Ärztliche Beratung und ausführliche Anamnese
Jede G42 Untersuchung beginnt mit einem vertraulichen Gespräch. Der Betriebsarzt erhebt eine ausführliche Anamnese, bei der die bisherige Krankheitsgeschichte, Vorerkrankungen sowie der aktuelle Impfstatus erfragt werden. Zudem wird der konkrete Arbeitsplatz beleuchtet: Welche biologischen Arbeitsstoffe treten auf? Wie lange und wie intensiv ist der Kontakt? Welche Schutzmaßnahmen (z. B. Handschuhe, Masken) werden bereits angewendet? Die ärztliche Beratung zielt darauf ab, die Mitarbeitenden über die spezifischen Risiken aufzuklären und präventive Verhaltensweisen zu fördern.
2. Körperliche Untersuchung und Blutentnahme
Je nach Expositionsrisiko erfolgt bei der G42 Untersuchung eine körperliche Untersuchung. Dabei wird allgemein der Gesundheitszustand überprüft. Oft ist eine Blutentnahme notwendig, um Antikörpertiter zu bestimmen. Dies ist besonders wichtig, um festzustellen, ob ein ausreichender Immunschutz besteht oder ob eine Auffrischungsimpfung benötigt wird.
3. Impfangebot
Sollte die G42 Untersuchung ergeben, dass ein unzureichender Impfschutz besteht, gehört ein konkretes Impfangebot zwingend dazu. Für viele Tätigkeiten im medizinischen Bereich ist beispielsweise der Schutz vor Hepatitis B essenziell. asz übernimmt auf Wunsch auch die fachgerechte Durchführung der empfohlenen Impfungen direkt vor Ort.
4. Dokumentation und Bescheinigung
Nach Abschluss der Untersuchungen stellt der Arzt eine Vorsorgebescheinigung aus. Wichtig für Sie als Arbeitgeberin oder Arbeitgeber: Aus Gründen der ärztlichen Schweigepflicht enthält die Bescheinigung der G42 Untersuchung keinerlei medizinische Diagnosen. Sie erhalten lediglich den formalen Nachweis, dass die arbeitsmedizinische Vorsorgeuntersuchung entsprechend den rechtlichen Vorgaben durchgeführt wurde, ihre Gültigkeitsdauer und wann die nächste Vorsorge fällig ist. Damit können Sie Ihre gesetzliche Pflicht rechtssicher dokumentieren.
Nutzen und Vorteile für Sie als Arbeitgeber
Strategisch denkende Unternehmen erkennen einen massiven Hebel für den Unternehmenserfolg und die Absicherung der Geschäftsführung durch die G42 Untersuchung.
Maximale Rechtssicherheit: Durch die lückenlose Umsetzung der G42 Untersuchung und die korrekte Dokumentation in Ihrer Vorsorgekartei erfüllen Sie alle Anforderungen des Arbeitsschutzgesetzes (ArbSchG) und der ArbMedVV. Bei Prüfungen durch die Aufsichtsbehörden oder Berufsgenossenschaften haben Sie jederzeit alle Nachweise parat. Sie schützen sich effektiv vor Organhaftung und Regressansprüchen.
Senkung von Fehlzeiten und Fluktuation durch die G42 Untersuchung: Ein unentdeckter Infektionsausbruch in Ihrer Belegschaft kann ganze Abteilungen wochenlang lahmlegen. Präventive Maßnahmen, frühzeitige Aufklärung und gezielte Impfungen senken den Krankenstand drastisch. Gesunde Mitarbeitende sind produktiver und fallen seltener aus, was Ihre betrieblichen Abläufe stabilisiert.
Steigerung der Arbeitgeberattraktivität: In Zeiten des Fachkräftemangels ist Employer Branding entscheidend. Wenn Sie zeigen, dass Sie die Gesundheit Ihrer Beschäftigten ernst nehmen und über das gesetzliche Minimum hinaus in den Arbeitsschutz investieren, positionieren Sie sich als attraktiver, wertschätzender Arbeitgeber. Dies fördert die Mitarbeiterbindung und erleichtert das Recruiting in stark umkämpften Branchen wie der Pflege oder der Kinderbetreuung.
Einfache Organisation und Kosteneffizienz mit asz
Wir wissen, dass Ihr Fokus auf Ihrem Kerngeschäft liegt. Die komplexen Vorgaben rund um die arbeitsmedizinische Betreuung binden wertvolle Ressourcen in Ihrer Personalabteilung. Als erfahrener Dienstleister für Arbeitsmedizin und Arbeitssicherheit übernehmen wir die komplette Organisation und Durchführung der G42 Untersuchung für Ihr Unternehmen.
Wir bieten Ihnen eine maßgeschneiderte, skalierbare Lösung. Ob Sie ein lokaler Handwerksbetrieb, eine große Klinik oder ein industrielles Produktionsunternehmen sind – wir passen unsere Prozesse an Ihre Bedürfnisse an. Unsere medizinischen Teams terminieren die Untersuchungen so, dass Ihre betrieblichen Abläufe minimal gestört werden.
Dabei garantieren wir höchste Kostentransparenz. Sie erhalten von uns klare Kalkulationen für die ärztliche Beratungsleistung, die G42 Untersuchung sowie anfallende Impfungen und Laborkosten. Mit asz lagern Sie die Komplexität aus, gewinnen Zeit zurück und haben die absolute Gewissheit, dass Ihr Unternehmen im Bereich des Gesundheitsschutzes rechtlich geschützt aufgestellt ist.
Mit asz auf Experten vertrauen – G42 Untersuchung rechtssicher durchführen
Die G42 Untersuchung ist weit mehr als eine formale Pflicht. Sie ist ein essenzielles Instrument, um die Gesundheit Ihrer Belegschaft zu sichern, Fehlzeiten zu minimieren und rechtliche Risiken für Ihr Unternehmen auszuschließen. Überlassen Sie bei Tätigkeiten mit Infektionsgefährdung nichts dem Zufall. Mit asz haben Sie einen kompetenten, erfahrenen Dienstleister an Ihrer Seite, der die komplexen Anforderungen der ArbMedVV effizient, rechtssicher und mit höchster medizinischer Expertise für Sie umsetzt.
Machen Sie Arbeitsschutz zu Ihrem strategischen Vorteil. Schützen Sie Ihr Team und Ihr Unternehmen mit einer verlässlichen arbeitsmedizinischen Betreuung.
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Kundenstimmen
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Nils Na
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Sandra Schlensok
★★★★★
Nettes und freundliches Team, schnelle Untersuchung und so gut wie keine Wartezeit
Robert Theismann
★★★★★
Sehr nette Leute und gute Preise.
Kaiden Husion
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Timo Ahlemyer
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O. Frieling
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Maria Dominguez
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B. Raten
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Sarah Sarah
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Andre Mersbäumer
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Ewelina X
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Miriam Sivamoorthy
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Wann ist G42 Untersuchung Pflicht?
Die G42 Untersuchung ist zwingend als Pflichtvorsorge vorgeschrieben, wenn bei Tätigkeiten von Mitarbeitenden eine hohe, regelmäßige Infektionsgefährdung durch biologische Arbeitsstoffe der Risikogruppen 2 bis 4 besteht. Typische Beispiele sind invasive Tätigkeiten in der Medizin, das Arbeiten mit Erregern in Forschungslaboren oder Tätigkeiten im Abwasserbereich, bei denen es zu Aerosolbildung kommt. Die Grundlage zur Einstufung liefert immer die Gefährdungsbeurteilung Ihres Unternehmens.
Wie viel kostet eine G42 Untersuchung und wer übernimmt die Kosten?
Die Kosten für die arbeitsmedizinische Vorsorgeuntersuchung, einschließlich eventuell notwendiger Blutuntersuchungen (Titer-Bestimmung) und Impfungen, trägt gemäß Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG) und ArbMedVV immer der Arbeitgeber. Die genauen Kosten variieren je nach Umfang der G42 Untersuchung, den benötigten Laborwerten und den durchzuführenden Impfungen. asz erstellt Ihnen gerne vorab ein transparentes, individuelles Angebot.
Wie oft muss die G42 Untersuchung durchgeführt werden?
Die Fristen sind in den arbeitsmedizinischen Regeln (AMR) festgelegt. Bei einer Pflichtvorsorge muss die Erstuntersuchung vor Aufnahme der Tätigkeit durchgeführt werden. Die erste Nachuntersuchung erfolgt in der Regel nach 12 Monaten. Weitere Nachuntersuchungen sind anschließend, je nach spezifischer Infektionsgefährdung und Tätigkeit, meist im Rhythmus von 24 bis 36 Monaten erforderlich.
Welche Risiken bestehen ohne G42 Untersuchung?
Verzichten Sie auf die vorgeschriebene G42 Untersuchung, drohen gravierende Konsequenzen. Rechtlich gesehen begehen Sie eine Ordnungswidrigkeit, die mit hohen Bußgeldern belegt werden kann. Kommt es zu einer berufsbedingten Infektion eines Mitarbeiters und es fehlt der Nachweis der Vorsorge, können die Berufsgenossenschaften Regressansprüche an Sie stellen. Zudem riskieren Sie haftungsrechtliche Schritte und den Vertrauensverlust Ihrer Belegschaft.