G24 Untersuchung: Hautgefährdung und Feuchtarbeit in Ihrem Unternehmen sicher managen
Schützen Sie die Gesundheit Ihrer Mitarbeitenden und sichern Sie sich als Arbeitgeberin oder Arbeitgeber rechtlich ab. Wer Mitarbeitende beschäftigt, die regelmäßig mit hautreizenden oder -schädigenden Stoffen arbeiten bzw. über längere Zeit flüssigkeitsdichte Handschuhe tragen müssen, steht in der Pflicht. Mit asz haben Sie den verlässlichen Partner für Ihre arbeitsmedizinische Betreuung an Ihrer Seite, um durch die G24 Untersuchung Fehlzeiten zu reduzieren und Ihre HR-Abteilung nachhaltig zu entlasten.
- Rechtssicherheit
- Branchenübergreifendes Wissen
- Individuelle Anpassung








Warum die Hautschutz-Vorsorge für Ihr Unternehmen essenziell ist
Hauterkrankungen zählen zu den am häufigsten gemeldeten Berufskrankheiten in Deutschland. Für Sie als Unternehmen bedeutet das in der Praxis: Ein erhöhtes Risiko für wochenlange Ausfallzeiten, eine sinkende Produktivität in betroffenen Abteilungen und potenzielle Haftungsrisiken bei unzureichendem Arbeitsschutz.
Die G24 Untersuchung oder auch Untersuchung bei Gefährdung der Haut genannt, ist eine spezifische arbeitsmedizinische Vorsorgeuntersuchung, die sich vollumfänglich auf den Schutz der Haut am Arbeitsplatz konzentriert. Im Fokus der ärztlichen Betrachtung stehen dabei berufliche Tätigkeiten, die mit einer sogenannten Hautgefährdung oder mit intensiver Feuchtarbeit einhergehen.
Das primäre Ziel dieser medizinischen Maßnahme ist die Prävention: Arbeitsbedingte Hauterkrankungen wie toxische Kontaktekzeme oder allergische Reaktionen sollen frühzeitig erkannt und verhütet werden. Gleichzeitig dient der Termin dazu, Mitarbeitende umfassend und individuell zum Thema Hautschutz aufzuklären.
Als Basis für den Einsatz der G24 Untersuchung dient stets Ihre betriebliche Gefährdungsbeurteilung. Diese müssen Sie als Arbeitgeber durchführen, um das exakte Risiko am Arbeitsplatz zu evaluieren. Ist die Belastung durch Feuchtarbeit oder chemische Stoffe besonders hoch, greifen strenge gesetzliche Vorgaben, denen Sie nachkommen müssen.
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Zielgruppen und Einsatzbereiche der G24 Untersuchung
Die Notwendigkeit der G24 Untersuchung ergibt sich nicht aus einer pauschalen Berufsbezeichnung, sondern aus der tatsächlichen beruflichen Tätigkeit und dem damit verbundenen Hautkontakt am konkreten Arbeitsplatz. Ein erhöhtes Risiko für die Haut besteht branchenübergreifend typischerweise in folgenden Bereichen:
- Gesundheitswesen, Krankenhäuser und Pflegeeinrichtungen
- Reinigungs- und Gebäudedienste
- Friseurhandwerk und Kosmetikstudios
- Gastronomie, Küchen und Lebensmittelverarbeitung
- Metallindustrie, Chemieunternehmen und das produzierende Gewerbe
Pflicht- vs. Angebotsuntersuchung
Für Sie als Arbeitgeber ist die rechtliche Unterscheidung bei der G24 Untersuchung zentral, um Haftungsrisiken auszuschließen:
Die G24 Untersuchung wird zur strikten Pflichtvorsorge, wenn Mitarbeitende regelmäßig mehr als vier Stunden pro Schicht Feuchtarbeit verrichten. Dazu zählt auch das zwingende Tragen von flüssigkeitsdichten Handschuhen (da sich im Inneren Schweiß bildet und ein Feuchtraumklima entsteht) oder extrem häufiges Händewaschen. Ebenso greift die Pflicht der G24 Untersuchung beim direkten Umgang mit stark hautgefährdenden chemischen Stoffen, speziellen Epoxidharzen oder Nickel. Diese Pflichtvorsorge muss zwingend vor Aufnahme der Arbeit durchgeführt werden.
Eine Angebotsvorsorge müssen Sie Ihren Mitarbeitenden anbieten, wenn die Feuchtarbeit regelmäßig mehr als zwei Stunden, aber weniger als vier Stunden pro Tag einnimmt. In diesem Fall obliegt es den Personen selbst, das ärztliche Angebot anzunehmen. Sie als Arbeitgeber sind jedoch in der strikten Dokumentationspflicht, dass Sie die G24 Untersuchung rechtskonform und regelmäßig unterbreitet haben.
Ablauf der G24 Untersuchung: Praxisnah und zeiteffizient
Ein reibungsloser Ablauf ist für Unternehmen entscheidend, um die prozessualen Ausfallzeiten für den Betrieb so gering wie möglich zu halten. Ein Betriebsarzt führt die G24 Untersuchung in der Regel effizient innerhalb von 30 bis 60 Minuten durch.
Schritt 1 – Anamnese
Zu Beginn bespricht die ärztliche Fachkraft mit dem Mitarbeitenden die genaue berufliche Tätigkeit, bekannte Vorerkrankungen der Haut und eventuell bereits bestehende aktuelle Beschwerden.
Schritt 2 – Körperliche Untersuchung:
Der Betriebsarzt begutachtet primär das Hautbild, insbesondere an den Händen, Fingern und Unterarmen. Ziel ist es, erste und oft übersehene Anzeichen von Rötungen, Schuppungen oder beginnenden Ekzemen zu erkennen
Schritt 3 – Beratung und Aufklärung:
Ein Kernstück der G24 Untersuchung ist die ausführliche fachliche Beratung. Es geht um den korrekten Einsatz von persönlicher Schutzausrüstung, das fachgerechte Tragen der richtigen Handschuhe sowie die Anwendung spezieller Hautschutz-, Hautreinigungs- und Hautpflegepläne.
Am Ende der G24 Untersuchung steht kein klassisches „Bestanden“ oder „Nicht bestanden“. Sie erhalten als Arbeitgeber eine sogenannte Vorsorgebescheinigung für Ihre Personalakte. Diese bestätigt lediglich, dass die G24 Untersuchung stattgefunden hat und wann der nächste Termin fällig ist. Alle medizinischen Details der Mitarbeitenden unterliegen der strengen ärztlichen Schweigepflicht und werden nicht ausgegeben.
Fristen und Intervalle der G 24 Untersuchung
Die Taktung der G24 Untersuchung ist klar geregelt und muss von Ihnen als Arbeitgeber überwacht werden:
- Die Erstvorsorge muss zwingend vor der Aufnahme der belastenden Tätigkeit stattfinden
- Die erste Nachvorsorge (der zweite Termin) muss in der Regel nach sechs Monaten durchgeführt werden. So überprüft der Betriebsarzt zeitnah, ob die Hautschutzmaßnahmen am neuen Arbeitsplatz greifen.
- Weitere Untersuchungen und regelmäßige Folgeuntersuchungen finden danach meist in einem Intervall von 36 Monaten (drei Jahren) statt.
Ausnahmen und kürzere Fristen können sich aus der individuellen Gefährdungsbeurteilung oder auf speziellen ärztlichen Rat ergeben.
Ihr strategischer Nutzen durch die G24 Untersuchung
Die arbeitsmedizinische Vorsorge ist weit mehr als ein bürokratischer Akt. Wenn Sie die G24 Untersuchung professionell in Ihr Health-Management integrieren, profitieren Sie als Arbeitgeber von handfesten strategischen Vorteilen:
- Minimierung von Haftungsrisiken: Durch die lückenlose Organisation und Einhaltung der Pflichtvorsorge stellen Sie absolute Rechtssicherheit für Ihr Unternehmen her.
- Senkung der Fehlzeiten und Fluktuation: Berufliche Hauterkrankungen heilen oft langwierig und führen zu wochenlangen Ausfällen. Durch Prävention halten Sie Ihre Belegschaft gesund und langfristig einsatzbereit.
- Starkes Employer Branding: Zeigen Sie, dass Ihnen die Gesundheit und Sicherheit Ihrer Mitarbeitenden wirklich am Herzen liegt. Wer als Arbeitgeber proaktiv schützt, positioniert sich attraktiv im Wettbewerb um Fachkräfte.
Verlässliche Organisation: So entlastet asz Ihre Personalabteilung
Das Management von Vorsorgeuntersuchungen (wie bsw. der G24), das kontinuierliche Nachhalten von Fristen und das Terminmanagement binden in HR-Abteilungen wertvolle personelle Ressourcen.
Als Ihr arbeitsmedizinischer Dienstleister übernimmt asz den kompletten organisatorischen Prozess für Sie. Von der smarten Terminplanung bis hin zur rechtskonformen Dokumentation der Vorsorgebescheinigungen. Wir sorgen mit digitalen und skalierbaren Prozessen dafür, dass Sie keine Fristen verpassen und die Untersuchungen störungsfrei in Ihren Betriebsalltag integriert werden.
asz versteht Ihre unternehmerischen Schmerzpunkte und bietet Ihnen eine verlässliche und skalierbare Lösung für die G24 Untersuchung sowie darüber hinaus – unabhängig von Ihrer Betriebsgröße oder Branche. Mit hochqualifizierten Betriebsärzten und einem klaren Fokus auf Dienstleistungsqualität wird Arbeitsmedizin für Sie rechtssicher, planbar und vor allem einfach.
Jetzt rechtssicher handeln und Gesundheit schützen
Machen Sie beim Thema Hautschutz keine Kompromisse. Schützen Sie Ihre Mitarbeitenden vor schmerzhaften Berufskrankheiten und sichern Sie Ihr Unternehmen gleichzeitig gegen rechtliche Risiken und teure Ausfallkosten ab. Vertrauen Sie auf die Expertise und die reibungslosen Prozesse der asz für eine professionelle Umsetzung der G24 Untersuchung.
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Was unterscheidet Vorsorge von Eignung bei der G24 Untersuchung?
Die G24 ist eine Vorsorgeuntersuchung nach ArbMedVV. Sie dient rein dem Gesundheitsschutz und der Aufklärung des Mitarbeitenden; der Arbeitgeber erfährt keine medizinischen Diagnosen. Eine Eignungsuntersuchung hingegen klärt, ob eine Person körperlich überhaupt für eine bestimmte Stelle geeignet ist. Sie erfordert eine separate arbeitsrechtliche Grundlage. Die G24 Untersuchung darf vom Arbeitgeber nicht zur Klärung der beruflichen Eignung missbraucht werden.
Wer trägt die Kosten für die G24 Untersuchung?
Die Kosten für alle Pflicht- und Angebotsvorsorgen nach der ArbMedVV, einschließlich der G24 Untersuchung und der ärztlichen Beratungsleistungen, trägt vollumfänglich der Arbeitgeber. Die Untersuchung gilt als Arbeitszeit.
Kann die G24 Untersuchung mit anderen Untersuchungen kombiniert werden?
Ja. In der betrieblichen Praxis wird die Untersuchung der Haut häufig mit anderen arbeitsmedizinischen Vorsorgen gebündelt, um wertvolle Arbeitszeit zu sparen. Eine Kombination beispielsweise mit der Untersuchung für Bildschirmarbeitsplätze oder Gehörschutz wird von den asz-Betriebsärzten effizient in einem Termin durchgeführt.