Seminar zum Unternehmermodell der BGW - Die alternative Betreuung im Arbeitsschutz für KMU

Gesetzlich sind alle Unternehmen mit Beschäftigten unabhängig ihrer Betriebsgröße dazu verpflichtet, eine betriebsärztliche sowie sicherheitstechnische Betreuung sicherzustellen. Neben der Regelbetreuung ermöglicht die DGUV Vorschrift 2 kleineren und mittleren Unternehmen (KMU) mit bis zu 50 Beschäftigten die alternative Betreuung, auch Unternehmermodell oder BuS-Betreuung genannt.

Unternehmerinnen und Unternehmer ersetzen keine arbeitsmedizinischen oder sicherheitstechnischen Fachleute, sie lernen vielmehr, Gefährdungen selbst zu erkennen, Schutzmaßnahmen eigenständig zu organisieren und fordern bei Bedarf weitere Expertise an.

In Zusammenarbeit mit der Berufsgenossenschaft für Gesundheitsdienste und Wohlfahrtspflege (BGW) wird über die BuS-Betreuung der Unternehmer gezielt von uns geschult, um den Arbeitsschutz eigenständig im Betrieb umzusetzen. Über die alternative bedarfsorientierte Betreuung fragen Sie als Unternehmer unsere weitere Expertise durch ein Angebot ergänzend bei uns an.

Aufgaben der Unternehmer im Unternehmermodell

Das grundlegende Ziel des Arbeitsschutzes ist es, die Arbeits- und Leistungsfähigkeit eines jeden Mitarbeitenden zu erhalten und zu steigern. Durch präventive Maßnahmen können oftmals kostenintensive Ausfälle durch Krankheiten und Unfälle vorgebeugt und langfristig die Gesundheit und Effizienz gesteigert werden. 

Zu den zentralen Aufgaben eines Unternehmers im Arbeitsschutz gehören unter anderem:

  • Gefährdungsbeurteilungen erstellen
  • Jährliche Unterweisung der Beschäftigten
  • Betriebsanweisungen erstellen
  • Alltäglich genutzte Geräte prüfen
  • Geeignete Schutzmaßnahmen festlegen, u.a. im Brandschutz
  • Arbeitsmedizinische Vorsorgen gewährleisten

Zielgruppe des Unternehmermodells der BGW

Die alternative Betreuung richtet sich grundsätzlich an alle Mitgliedsbetriebe der BGW. Unsere Schulungen sind für folgende Branchen konzipiert:

  • Humanmedizin (Arztpraxen, Reha- und Sporteinrichtungen, Laboratorien uvm.)
  • Zahnmedizin (Zahnarztpraxen, Kieferorthopädien, Zahnmedizinische Hilfsberufe uvm.)
  • Therapeutische Praxen (Physiotherapien, Ergotherapien, Hebammen, Masseure, Podologien uvm.)
  • Pharmazie
  • Tiermedizin
  • Beratung und Betreuung (Betreuungsvereine, Fahrdienste für Ältere und Menschen mit Behinderungen, Mahlzeitendienste uvm.)
  • Beauty und Wellness (Hallen- und Freibäder, Nagelstudios, Sonnenstudios uvm.)
  • Friseurhandwerk
  • Pflege (ambulante und stationäre Dienste und Einrichtungen, Tagesstätten uvm.)
  • Bildung (Berufsförderungswerke, Familienbildungsstätten uvm.)
  • Kinderbetreuung (Tageseinrichtungen uvm.)
  • Schädlingsbekämpfung

 

Die Voraussetzung zur erfolgreichen Teilnahme ist in zwei Teile gegliedert. Sie benötigen einen aktiven Betreuungsvertrag zur BuS-Betreuung mit uns als langjährigem Kooperationspartner der BGW sowie die fristgerechte und regelmäßige Teilnahme an unseren Unternehmermodellschulungen.

Ablauf der Unternehmermodellschulung

Der erfolgreiche Einstieg in die BuS-Betreuung ist unkompliziert und schnell:

Sie wählen über unser Buchungsportal einen für Sie passenden Termin zum Grundseminar Ihrer Branche. Hier geben Sie bitte auch Ihre Mitgliedsnummer bei der BGW sowie Ihre Betriebsstättennummer an. Sollten Sie mehrere Betriebe besitzen, geben Sie bitte für jeden Betrieb die jeweilige Betriebsstättennummer an.

Im Anschluss bearbeiten wir Ihre Anfrage und erstellen Ihnen einen Vertragsentwurf zur alternativen Betreuung. Nach beiderseitiger Unterzeichnung und erfolgreicher Teilnahme am Grundseminar informieren wir die BGW über Ihre Aufnahme in die alternative bedarfsorientierte Betreuung.

Sie müssen nun nichts weiter tun, als sich vor Ablauf der Fortbildungsfrist von 5 Jahren von uns an die anstehenden Fortbildungen erinnern zu lassen und an diesen teilzunehmen.

Grundseminar

Im Grundseminar vermitteln wir u.a. Inhalte zu folgenden Themen:

  • Rechtliche Anforderungen im Arbeitsschutz
  • Mehrwert von Sicherheit und Gesundheit für den Arbeitgeber
  • Gefährdungsbeurteilung
  • Unterweisung und Betriebsanweisung
  • Organisation des Arbeitsschutzes
  • Grundlagen der alternativen bedarfsorientierten Betreuung

Fortbildungen

Darauf aufbauend wird alle 5 Jahre zu wechselnden Schwerpunkten in den Fortbildungen auf den Kenntnissen des Grundseminars aufgebaut:

  • Arbeitsmedizinische Vorsorge
  • Gefahrstoffe
  • Ergonomie
  • Mutterschutz
  • Notfallmanagement
  • Psychische Belastungen bei der Arbeit
  • Unterweisung
  • Gefährdungsbeurteilung

Als einer von wenigen vollumfänglichen Dienstleistern im Arbeitsschutz mit eigenen Betriebsmedizinern und Fachkräften für Arbeitssicherheit bieten wir Ihnen darüber hinaus die geforderten weiterführenden Schulungen und Ausbildungen an, bspw. zum Brandschutzhelfer oder Sicherheitsbeauftragten.

Jetzt loslegen und asz Vorteile nutzen

Sie möchten Ihre Kapazitäten schützen und gemeinsam mit einem externen Partner den Arbeitsschutz in Ihrem Betrieb umsetzen? Dann lassen Sie sich gern durch unser Vertriebsteam zur Regelbetreuung beraten.

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