G35 Untersuchung: Professionelle arbeitsmedizinische Vorsorge für Auslandsaufenthalte mit asz
Plant Ihr Unternehmen weltweite Einsätze und internationale Projekte? Sichern Sie Ihre Mitarbeitenden medizinisch ab und minimieren Sie Ihre Haftungsrisiken als Arbeitgeberin oder Arbeitgeber.
Mit asz an Ihrer Seite übernehmen wir die komplette Organisation und Durchführung der G35 Untersuchung – rechtssicher, effizient und passgenau auf die Anforderungen Ihres Unternehmens zugeschnitten.
- Rechtsbasiert
- Individuelle Anpassung
- Globales Impf- und Vorschriftenwissen








Rechtssicherheit und Gesundheit für Ihr Team im Ausland
In einer globalisierten Wirtschaft gehören berufliche Auslandsaufenthalte für viele Unternehmen zum Alltag. Ob Montagearbeiten in Asien, Consulting-Projekte in Südamerika oder der Aufbau neuer Produktionsstätten in Afrika – die Entsendung von Fachkräften ist ein entscheidender Erfolgsfaktor.
Als verantwortlicher Entscheidungsträger, Geschäftsführer oder HR-Verantwortlicher stehen Sie vor der Herausforderung, gesetzliche Vorgaben strikt einzuhalten, Ausfallzeiten durch vermeidbare Erkrankungen zu verhindern und gleichzeitig Ihre Fürsorgepflicht zu erfüllen. Die G35 Untersuchung ist das zentrale Instrument, um sicherzustellen, dass Ihre Mitarbeitenden den besonderen klimatischen und gesundheitlichen Belastungen im Ausland gewachsen sind. Mit asz als Ihrem kompetenten Dienstleister für Arbeitsmedizin lagern Sie diese komplexe Aufgabe an Experten aus, schaffen maximale Rechtssicherheit und positionieren sich zugleich als verantwortungsvoller, attraktiver Arbeitgeber.
Jetzt zur G35 Untersuchung beraten lassen!
Was ist die G35 Untersuchung und wann ist sie gesetzlich vorgeschrieben?
Die G35 Untersuchung bzw. Arbeitsaufenthalt im Ausland unter besonderen klimatischen oder gesundheitlichen Belastungen genannt, ist eine spezifische arbeitsmedizinische Vorsorgeuntersuchung. Sie richtet sich an Arbeitnehmer, die einen Arbeitsaufenthalt im Ausland absolvieren, bei dem sie besonderen klimatischen Belastungen, erhöhten gesundheitlichen Risiken oder mangelhaften hygienischen Verhältnissen ausgesetzt sind. Die gesetzliche Grundlage hierfür bildet die Verordnung zur arbeitsmedizinischen Vorsorge (ArbMedVV).
Abhängig von den genauen Umständen des Auslandseinsatzes kann die G35 Untersuchung als Pflicht- oder Angebotsvorsorge ausgestaltet sein:
- Pflichtvorsorge: Sie ist zwingend erforderlich, bevor ein Mitarbeiter oder eine Mitarbeiterin eine Tätigkeit in Regionen mit besonderen klimatischen Bedingungen (wie den Tropen oder Subtropen) oder in Gebieten mit hohem Infektionsrisiko und unzureichender medizinischer Versorgung aufnimmt. Ohne die durchgeführte Erstuntersuchung darf die Tätigkeit in diesen gefährdeten Regionen rechtlich nicht aufgenommen werden.
- Angebotsvorsorge: Auch bei Aufenthalten, die knapp unterhalb der Schwelle für eine Pflichtvorsorge liegen, müssen Sie Ihren Beschäftigten die Untersuchung als Angebot unterbreiten, um Ihrer allgemeinen Fürsorgepflicht nachzukommen.
Das übergeordnete Thema der G35 Untersuchung ist die Prävention. Es soll frühzeitig festgestellt werden, ob individuelle Vorerkrankungen bestehen, die durch das Klima oder die lokalen Bedingungen verschlimmert werden könnten, und wie diese Risiken durch gezielte medizinische Maßnahmen (wie eine Impfung) minimiert werden können.
Länder, Tätigkeiten und Branchen der G35
Die Notwendigkeit der G35 Untersuchung orientiert sich nicht pauschal an Kontinenten, sondern an den spezifischen lokalen Gegebenheiten und der Art der Tätigkeit.
Besonders relevant ist die G35 Untersuchung für Einsätze in den Tropen und subtropischen Regionen. Doch auch Arbeitsaufenthalte in Ländern mit extremen Höhenlagen, starken Temperaturschwankungen oder Regionen, in denen endemische Krankheiten (wie Malaria, Gelbfieber oder Dengue-Fieber) verbreitet sind, erfordern eine ärztliche Vorabklärung. Ebenso fallen Gebiete mit einer im Vergleich zu Deutschland deutlich schlechteren medizinischen Versorgung oder mangelhaften hygienischen Verhältnissen in diesen Bereich.
Die Zielgruppen der G35 Untersuchung sind vielfältig und umfassen nahezu jede international agierende Branche:
- Anlagen- und Maschinenbau: Monteure, Techniker und Ingenieure, die Anlagen in Asien, Afrika oder Südamerika in Betrieb nehmen.
- Bauwirtschaft und Infrastruktur: Bauleiter und Fachkräfte bei internationalen Großprojekten.
- Consulting und IT: Berater, die für längere Zeit in ausländischen Niederlassungen oder bei internationalen Kunden vor Ort arbeiten.
- Hilfsorganisationen und NGOs: Entwicklungshelfer und medizinisches Personal, die unter extremen Bedingungen arbeiten.
Egal in welcher Branche Sie tätig sind: asz analysiert im Vorfeld gemeinsam mit Ihnen die spezifischen Gefährdungsbeurteilungen und berät Sie fundiert, ob und in welchem Umfang die arbeitsmedizinische G35 Untersuchung für Ihr Team notwendig ist.
Der Ablauf der G35 Untersuchung: Umfassende Betreuung durch asz
Als Arbeitgeber möchten Sie, dass arbeitsmedizinische Prozesse reibungslos, zeitsparend und auf höchstem medizinischem Niveau erfolgen. Der Ablauf der G35 Untersuchung bei asz ist daher standardisiert, strukturiert und gleichzeitig individuell auf das Reiseziel und die spezifische Tätigkeit Ihrer Fachkräfte zugeschnitten.
- Ausführliche Anamnese: Im ersten Schritt erheben unsere erfahrenen Arbeitsmediziner die bisherige Krankengeschichte. Hierbei wird gezielt nach Vorerkrankungen gefragt, die unter extremen klimatischen Belastungen – wie großer Hitze oder hoher Luftfeuchtigkeit – zu einem gesundheitlichen Risiko werden könnten.
- Körperliche und apparative Untersuchungen: Je nach Alter, Vorerkrankungen und den Anforderungen des Einsatzgebietes werden verschiedene Tests durchgeführt. Dazu gehören in der Regel ein Sehtest, ein Hörtest, die Überprüfung des Herz-Kreislauf-Systems (oftmals ein Belastungs-EKG), ein Lungenfunktionstest sowie eine umfassende Blutabnahme und Urinuntersuchung.
- Spezifische reisemedizinische Beratung: Ein Kernstück der G35 Untersuchung ist die ärztliche Beratung. Unsere Ärzte informieren detailliert über landestypische Gesundheitsrisiken, klären über notwendige Hygiene- und Verhaltensregeln auf und geben Tipps zur Ernährung sowie zum Schutz vor Insektenstichen (Expositionsprophylaxe).
- Impf- und Tropenberatung: Abgestimmt auf das Zielland überprüfen wir den bestehenden Impfschutz und führen notwendige Auffrischungen sowie spezielle Reiseimpfungen (z.B. Tollwut, Typhus, Hepatitis) direkt durch. Auch die Verordnung einer Malaria-Prophylaxe wird hier medizinisch abgewogen und besprochen.
- Dokumentation und Bescheinigung: Nach Abschluss der G35 Untersuchung erhalten Ihre Mitarbeitenden eine detaillierte Rückmeldung. Sie als Arbeitgeber erhalten – unter strenger Wahrung der ärztlichen Schweigepflicht – eine standardisierte Vorsorgebescheinigung, die den gesetzlichen Nachweis Ihrer Pflichterfüllung darstellt.
Nutzen und Vorteile: Warum asz Ihr strategischer Partner ist
Die Beauftragung von asz mit der Durchführung der G35 Untersuchung bietet Ihnen als Unternehmen entscheidende strategische und wirtschaftliche Vorteile:
- Minimierung von Haftungsrisiken und Rechtssicherheit: Sie kommen Ihren gesetzlichen Dokumentations- und Fürsorgepflichten lückenlos nach. Im Falle einer Erkrankung im Ausland sind Sie rechtlich auf der sicheren Seite.
- Reduktion von Fehlzeiten: Ein Krankheitsausfall im Ausland verursacht enorme Kosten (Rücktransport, Projektverzögerungen, medizinische Versorgung vor Ort). Durch unsere präventive Diagnostik und reisemedizinische Beratung wird dieses Risiko drastisch minimiert.
- Skalierbare und planbare Prozesse: Wir entlasten Ihre HR-Abteilung. Von der Terminierung bis zur Dokumentation übernehmen wir den administrativen Aufwand.
- Steigerung der Arbeitgeberattraktivität: Wenn Sie sich proaktiv um die Gesundheit Ihrer Belegschaft kümmern, stärkt dies das Vertrauen und die Mitarbeiterbindung in Zeiten des Fachkräftemangels enorm.
Organisation, Kosten und Nachweise bei asz
Wir wissen, dass in der Personalabteilung Effizienz oberste Priorität hat. Die Organisation durch asz als Ihren Dienstleister ist daher so einfach wie möglich gestaltet. Termine für die Erstuntersuchung oder die gesetzlich vorgeschriebene Nachuntersuchung der G35 können flexibel und zeitnah koordiniert werden – auch wenn es einmal schnell gehen muss, weil ein Projekt kurzfristig startet.
Die Kosten der G35 Untersuchung richten sich nach dem individuellen Aufwand (z.B. Umfang der Laborleistungen, Art der Impfung und Notwendigkeit eines Belastungs-EKGs). asz bietet Ihnen hier absolute Kostentransparenz und kalkulierbare Pauschalen für Standardprozesse. Sämtliche Nachweise über die durchgeführte arbeitsmedizinische Vorsorge werden Ihnen datenschutzkonform und zügig übermittelt, sodass Ihre Personalakte jederzeit einem Audit standhält.
Kundenstimmen
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Nils Na
★★★★★
Sandra Schlensok
★★★★★
Nettes und freundliches Team, schnelle Untersuchung und so gut wie keine Wartezeit
Robert Theismann
★★★★★
Sehr nette Leute und gute Preise.
Kaiden Husion
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Timo Ahlemyer
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O. Frieling
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Maria Dominguez
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B. Raten
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Sarah Sarah
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Andre Mersbäumer
★★★★★
Ewelina X
Kontaktbereich
Fordern Sie Ihr Angebot an und lassen Sie sich von asz kostenlos beraten.
- Ihre Ansprechpartnerin
Miriam Sivamoorthy
Geschäftsführerin
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Häufige Fragen.
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Im FAQ-Bereich finden Sie die wichtigsten Fragen und Antworten zu den Leistungen und Services von asz.
Kontaktieren Sie uns gerne für weitere Anliegen:
Was wird bei der G35 untersucht?
Die G35 Untersuchung umfasst eine detaillierte Anamnese, eine ausführliche reisemedizinische Beratung inklusive Impfstatus-Prüfung sowie körperliche Untersuchungen. Dazu gehören meist Blutabnahme, Urinuntersuchung, Sehtest, Lungenfunktionstest und je nach Alter und Risiko ein Belastungs-EKG.
Was bedeutet G35?
Das Kürzel G35 (oder G 35) stand historisch für den berufsgenossenschaftlichen Grundsatz zur arbeitsmedizinischen Vorsorge bei einem „Arbeitsaufenthalt im Ausland unter besonderen klimatischen und gesundheitlichen Belastungen“. Heute ist sie fest in die Verordnung zur arbeitsmedizinischen Vorsorge (ArbMedVV) integriert.
Ist die G35 Untersuchung Pflicht?
Ja, bei Einsätzen in Regionen mit besonderen klimatischen Bedingungen (Tropen, Subtropen) oder einem stark erhöhten Infektionsrisiko bei gleichzeitig unzureichender medizinischer Versorgung ist sie als Pflichtvorsorge gesetzlich zwingend vorgeschrieben, bevor Arbeitnehmer dort arbeiten dürfen.
Wie oft muss die G35 Untersuchung wiederholt werden?
Die Erstuntersuchung muss vor Beginn der Tätigkeit im Ausland erfolgen. Die erste Nachuntersuchung ist in der Regel spätestens nach 24 bis 36 Monaten erforderlich. Bei jüngeren Mitarbeitern ohne Vorerkrankungen können die Fristen variieren, bei speziellen Risiken oder nach schweren Erkrankungen im Ausland muss oft früher, meist schon nach einem Monat nach Rückkehr, eine außerplanmäßige Nachuntersuchung stattfinden.
Was ist das Ergebnis der G35 Untersuchung?
Das primäre Ergebnis ist die gesundheitliche Aufklärung und optimale Vorbereitung des Beschäftigten auf den Auslandseinsatz. Der Arbeitgeber erhält eine Bescheinigung über die erfolgte Vorsorge (Teilnahmebescheinigung), jedoch aus Datenschutzgründen keine medizinischen Diagnosen. Werden gesundheitliche Bedenken festgestellt, berät der Arbeitsmediziner den Beschäftigten zu den weiteren Schritten.
Welche Risiken sollen durch die G35 Untersuchung erkannt werden?
Es sollen individuelle gesundheitliche Risiken erkannt werden, die durch das extreme Klima (Hitze, Schwüle) oder die schlechten hygienischen Verhältnissen vor Ort zu akuten Krisen führen könnten – beispielsweise Herz-Kreislauf-Probleme, Stoffwechselerkrankungen oder fehlende Immunität gegen lokale Tropenkrankheiten.
Wie unterstützt asz als Dienstleister bei der G35 Untersuchung?
asz übernimmt den gesamten Prozess: Von der Beurteilung, ob die Vorsorge notwendig ist, über die flexible Terminvergabe, die ärztliche Beratung und Impfung bis hin zur rechtssicheren Dokumentation. Wir entlasten Ihre HR-Abteilung und sorgen für maximale Rechtssicherheit.