PSA Prüfung: Rechtssicherheit und maximaler Schutz für Ihre Belegschaft

Als Arbeitgeberin oder Arbeitgeber tragen Sie die Verantwortung für die Sicherheit und Gesundheit Ihrer Mitarbeitenden. Die Persönliche Schutzausrüstung (PSA) und die Persönliche Schutzausrüstung gegen Absturz (PSAgA) sind in vielen Branchen unverzichtbare Lebensretter bei gefährlichen Tätigkeiten. Doch auch die beste Ausrüstung schützt nur, wenn sie regelmäßig geprüft wird.

Mit dem Prüfservice von asz sichern Sie sich eine fristgerechte, rechtssichere und durch zertifizierte Sachkundige durchgeführte PSA und PSAgA Prüfung. Wir übernehmen Organisation, Fristenüberwachung und Dokumentation für Sie!

Warum die regelmäßige PSA Prüfung für Ihr Unternehmen unverzichtbar ist

Aktiver Arbeitsschutz ist ein entscheidender Wettbewerbsfaktor. Unternehmen, die in die Sicherheit ihrer Belegschaft investieren, reduzieren Fehlzeiten, stärken die Motivation und positionieren sich als attraktive Arbeitgeber. Eine professionelle PSA Prüfung belegt nicht nur Ihre Fürsorge, sondern ist ein rechtlich zwingender Bestandteil moderner Unternehmensführung.

Bei der PSA Prüfung handelt sich um die wiederkehrende, strukturierte Kontrolle der Persönlichen Schutzausrüstung auf ordnungsgemäßen Zustand – inklusive Erkennung von Verschleiß, Materialalterung und versteckten Schäden durch äußere Einflüsse. Versagt im Ernstfall ein Auffanggurt oder ein Verbindungsmittel, hat das nicht nur gravierende Folgen für die Betroffenen, sondern führt auch zu rechtlichen Konsequenzen und erhöhtem Haftungsrisiko für die Verantwortlichen.

Durch eine sachkundige, externe PSA und PSAgA Prüfung schützen Sie Ihr Unternehmen und erbringen den lückenlosen Nachweis, allen Pflichten vollumfänglich nachgekommen zu sein. Mit asz profitieren Sie von standardisierten Prozessen, die größtmögliche Rechtssicherheit bieten!

Gesetzliche Grundlagen und Fristen der PSA Prüfung

PSAga (PSA gegen Absturz) umfasst alle Systembestandteile, die einen Absturz verhindern oder die Person sicher auffangen: Auffanggurte, Verbindungsmittel, Falldämpfer, mitlaufende Auffanggeräte, Karabiner, Höhensicherungsgeräte und Anschlageinrichtungen.

Die Bereitstellung, Nutzung und Prüfung von PSA sind in Deutschland durch das Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG), die Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV), die PSA-Benutzungsverordnung (PSA-BV) sowie die Vorgaben der Berufsgenossenschaften streng geregelt.

Für PSA gegen Absturz schreibt die DGUV Regel 112-198 und der DGUV Grundsatz 312-906 vor: Mindestens einmal jährlich muss PSAgA durch eine sachkundige Person geprüft werden. Bei starker Beanspruchung oder nach speziellen Herstellervorgaben können auch kürzere Prüfintervalle vorgeschrieben sein.

Die PSA-Kategorien im Überblick

Die europäische PSA-Verordnung unterscheidet drei Risikokategorien:

  • Kategorie 1: Schutz vor geringfügigen Risiken (z. B. Gartenhandschuhe).
  • Kategorie 2: Schutz vor mittleren Risiken (z. B. handelsübliche Schutzhelme, Schutzbrillen).
  • Kategorie 3: Schutz vor tödlichen Gefahren oder irreversiblen Gesundheitsschäden (z. B. PSAgA, Atemschutz, Schutz vor extremen Temperaturen oder Chemikalien).

Kategorie-3-PSA ist immer prüf- und dokumentationspflichtig, muss eine EU-Baumusterprüfung durchlaufen und ist mit einer CE-Kennzeichnung inkl. vierstelliger Prüfstelle versehen. Die jährliche UVV-Prüfung durch eine befähigte Person ist gesetzlich verpflichtend.

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Ablauf der sachkundigen PSA Prüfung

Bei einer PSA (oder PSAgA) Prüfung durch asz folgt der Ablauf einem geprüften Standard für maximale Sicherheit:

  1. Identifikation: Ausrüstung wird eindeutig zugeordnet, CE-Kennzeichnung und Seriennummern werden kontrolliert. Die Lebensdauer (Ablegereife) wird auf Herstellervorgaben geprüft.
  2. Sichtprüfung: Alle Einzelteile werden sorgfältig auf Beschädigungen (Schnitte, Risse, Korrosion, Verformungen) kontrolliert.
  3. Funktionsprüfung: Bewegliche Komponenten werden auf einwandfreie Funktion getestet. Automatische Verriegelung, Blockierverhalten und Bedienbarkeit werden überprüft.
  4. Bewertung/Kennzeichnung: Bei bestandenem Test wird die Ausrüstung (wenn vom Hersteller befürwortet) mit einer Prüfplakette versehen, die den nächsten Prüftermin ausweist.
  5. Aussonderung: Fehlerhafte oder abgelaufene Ausrüstung wird sofort aus dem Verkehr gezogen.

Wer die PSA und PsAgA Prüfung durchführen darf

Laut DGUV Grundsatz 312-906 darf die Prüfung ausschließlich durch eine sogenannte „Sachkundige“ oder „Befähigte Person“ erfolgen. Eine Sachkundige Person verfügt durch ihre fachliche Ausbildung, Berufserfahrung und zeitnahe berufliche Tätigkeit über die erforderlichen Fachkenntnisse auf dem Gebiet der persönlichen Absturzschutzausrüstungen. Sie muss mit den staatlichen Arbeitsschutzvorschriften, Unfallverhütungsvorschriften (UVV) und den allgemein anerkannten Regeln der Technik (z. B. DIN EN Normen) so vertraut sein, dass sie den arbeitssicheren Zustand der PSAgA verlässlich beurteilen kann.

Für viele Unternehmen ist es unwirtschaftlich und mit hohen Haftungsrisiken verbunden, eigene Mitarbeitende in diesem Maße auszubilden und freizustellen. Hier bietet asz die ideale Lösung, da unsere befähigten Personen stets über all diese verfügen. 

Die asz-Leistungen: So organisieren wir Ihre PSA Prüfung rechtssicher

Unternehmen müssen Fristen und Prüfdokumente jederzeit im Griff haben. asz übernimmt für Sie die komplette Organisation: von der Bestandsaufnahme bis zur rechtssicheren Dokumentation der PSA Prüfung.

Unser Angebot richtet sich an Betriebe jeder Größe und Branche, die eine skalierbare, verlässliche Lösung für PSA und PSAgA Prüfungen suchen:

Zertifizierte Sachkunde

Alle Prüfungen erfolgen durch zertifizierte Sachkundige nach DGUV.

Hersteller- unabhängig

Wir prüfen Ausrüstung jeder Marke nach den relevanten DIN EN-Normen und Herstellervorgaben.

Flexible Durchführung

Prüfung direkt bei Ihnen vor Ort oder in unseren Prüfzentren – minimale Unterbrechung der Betriebsabläufe.

Ganzheitliche Betreuung

Neben der Prüfung beraten wir zur Auswahl neuer PSA, schulen Ihr Team und unterstützen bei der Gefährdungsbeurteilung.

Lassen Sie sich von unseren Experten bei der PSA Prüfung entlasten!

Lückenlose Dokumentation: Ihr Schutz vor Haftungsrisiken

Die Dokumentation der PSA Prüfung ist zwingend: Ohne sie fehlt der rechtliche Nachweis der Sicherheitskontrolle. Im Schadensfall drohen fehlende Dokumente den Versicherungsschutz zu gefährden und Sie als Geschäftsführung haftbar zu machen.

asz erstellt für jedes Ausrüstungsteil ein detailliertes Prüfprotokoll mit folgenden Angaben, welches sie im Anschluss digital erhalten:

  • Exakte Kennzeichnung (Hersteller, Typ, Seriennummer)
  • Herstell- und Kaufdatum (zur Überwachung der Ablegereife)
  • Umfang und Ergebnis der Prüfung (bestanden/nicht bestanden/ausgesondert)
  • Festgestellte Mängel
  • Name, Unterschrift und Qualifikation der prüfenden Person
  • Festlegung des nächsten Prüftermins

Fazit: Setzen Sie bei der PSA Prüfung auf zertifizierte Sicherheit mit asz

Regelmäßige, fachgerechte PSA und PSAgA Prüfungen sind der Schlüssel zu einem sicheren Arbeitsplatz und minimieren Ihr Haftungsrisiko. Sie erfüllen gesetzliche Anforderungen, schützen Ihre Belegschaft und schaffen Rechtssicherheit für Ihr Unternehmen.

Mit asz gewinnen Sie einen erfahrenen Partner, der Prüfung, Kontrolle und Nachweisdokumentation zuverlässig aus einer Hand bietet. Minimieren Sie Ihren Aufwand – und sichern Sie Ihren guten Ruf als verantwortungsbewusster Arbeitgeber.

Jetzt direkt Kontakt aufnehmen und ein maßgeschneidertes Angebot für Ihre PSA Prüfung anfordern!

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Miriam Sivamoorthy
Geschäftsführerin

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