Arbeitsmedizinische Vorsorge – Arten und Beispiele

Was ist der Unterschied zwischen arbeitsmedizinischer Vorsorge und Eignungsuntersuchung?

In diesem Artikel stellen wir Ihnen die Arten der Vorsorgen vor und gehen auf Branchen sowie auf den Unterscheid zu Eignungsuntersuchungen ein.

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Dr. med. Ines Boenigk – Bereichsleitung Arbeitsmedizin

27. Februar 2025

Arzt berät Patient zu Vorsorge am Schreibtisch
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Was ist der Unterschied zwischen arbeits­medizinischer Vorsorge und Eignungs­untersuchung?

Der Unterschied zwischen arbeitsmedizinischer Vorsorge und Eignungsuntersuchung liegt in den Zielen und der Durchführung:

Der Unterschied zwischen arbeitsmedizinischer Vorsorge und Eignungsuntersuchung liegt in den Zielen und der Durchführung:

Arbeitsmedizinische Vorsorge dient der Prävention arbeitsbedingter Erkrankungen. Sie umfasst regelmäßige Untersuchungen, um gesundheitliche Risiken frühzeitig zu erkennen und zu minimieren. Diese Vorsorge ist oft gesetzlich vorgeschrieben und orientiert sich an der Gefährdungsbeurteilung des Arbeitsplatzes.

Eignungsuntersuchungen überprüfen die gesundheitliche Eignung von Mitarbeitenden für spezifische Tätigkeiten. Sie können vor der Einstellung oder während des Arbeitsverhältnisses durchgeführt werden, insbesondere in Berufen mit hohen Sicherheitsanforderungen.

Kategorien der arbeitsmedizinischen Vorsorge

Welche Arten der arbeitsmedizinischen Vorsorge gibt es?

Die arbeitsmedizinische Vorsorge wird nach der Verordnung über arbeitsmedizinische Vorsorgen (ArbMedVV) in drei Kategorien eingeteilt:

1. Pflichtvorsorge

Sie ist verpflichtend und muss vom Arbeitgebenden veranlasst werden, wenn aufgrund der ausgeübten Tätigkeit besondere Risiken für die Beschäftigten bestehen. Die Beschäftigten dürfen bestimmte Tätigkeiten nicht ausüben, ohne an den Pflichtvorsorgen teilzunehmen.

2. Angebotsvorsorge

In bestimmten Fällen muss der Arbeitgebende den Beschäftigten Vorsorgen anbieten, z.B. bei Tätigkeiten an Bildschirmgeräten. Die Teilnahme ist jedoch freiwillig.

3. Wunschvorsorge

Beschäftigte haben das Recht, auf eigenen Wunsch arbeitsmedizinische Vorsorgen in Anspruch zu nehmen, wenn durch die ausgeübte Tätigkeit eine Gefährdung zu erwarten ist. Der Arbeitgebende ist verpflichtet, dies zu ermöglichen.

Häufige arbeitsmedizinische Vorsorgen

Zu den häufigsten arbeitsmedizinischen Vorsorgen gehören:

Diese Vorsorgen basieren auf der Verordnung zur arbeitsmedizinischen Vorsorge (ArbMedVV) und den entsprechenden Arbeitsmedizinischen Regeln (AMR). Sie dienen der Früherkennung und Prävention arbeitsbedingter Gesundheitsrisiken sowie der individuellen Aufklärung und Beratung der Beschäftigten

Gefährdungsbeurteilung als Basis

Mit der Gefährdungsbeurteilung werden systematisch mögliche Risiken für die Mitarbeitenden am Arbeitsplatz ermittelt und bewertet. Sie dient als Grundlage für:

Branchen mit erhöhtem Bedarf

Besonders wichtig ist regelmäßige Vorsorge in Branchen mit erhöhten Risiken, wie:

Durch die konsequente Umsetzung arbeitsmedizinischer Vorsorge auf Basis fundierter Gefährdungsbeurteilungen können Arbeitgebende nicht nur ihrer gesetzlichen Pflicht nachkommen, sondern auch aktiv zur Gesunderhaltung ihrer Belegschaft und zum Unternehmenserfolg beitragen.

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